Anmelde-/Anzeigepflichten Schließen
Mit der Abmeldung des Gewerbes gibt die oder der Gewerbetreibende ihre oder seine gewerbliche Tätigkeit vollständig auf. Bei Gesellschaften hat die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung
- Handwerksrolle - Anzeige der Abberufung der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer
momentan noch als Onlinedienst vorbereitet wird. Sie wird Ihnen in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann Sollten Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Gesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist.
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Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin oder als Betriebsinhaber ausüben, ohne selbst die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen, müssen Sie ein
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