
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister ist – anders als der Name vermuten lässt – kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Vielmehr ergibt sich der Inhalt des Gewerbezentralregisters aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt. Verwaltungsentscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, während strafgerichtliche Verurteilungen sich nur gegen natürliche Personen richten.
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder ggf. mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hier geht es zum Online-Portal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.
Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum klassischen Antragsverfahren:
- Für Privatpersonen, die in Deutschland wohnen
- Für Privatpersonen, die außerhalb von Deutschland wohnen
- Für Juristische Personen (Gesellschaften) mit Sitz in Deutschland
- Für Juristische Personen (Gesellschaften) mit Sitz außerhalb von Deutschland
Informationen zu eilbedürftigen Auskünften aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier.