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Ein Mann nutzt ein Pad und ein Mobiltelefon

Nordrhein-Westfalen bereitet digitalen Gang in das Rathaus vor

Ob es um einen Antrag auf BAföG, Wohngeld oder Elterngeld geht, um Ummeldungen oder die Einbürgerung: Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger vom Sofa aus auf eine Vielzahl von digitalen Diensten zugreifen können, die derzeit entwickelt werden. Zentrale Plattform dafür ist das Serviceportal.NRW, das Anfang 2021 live gehen soll. Die dafür nötigen Verordnungen hat das Landeskabinett nun gebilligt.

„Auf dem Weg zum digitalen Bürgeramt kommt Nordrhein-Westfalen weiter voran“, sagte Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für die Digitalisierung der Informationstechnik (CIO). „Die Aufholjagd ist in vollem Gange. Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter, damit die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus die Services der Verwaltung nutzen können.“

Die nun beschlossene Serviceportal.NRW-Verordnung sowie die Änderung der Servicekonto.NRW-Verordnung bringen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen voran und lassen die Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsplattformen anzubieten, die zu einem Verbund verknüpft werden sollen. Dies stellt zukünftig sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger

  • digitale Verwaltungsleistungen schnell und einfach auffinden können und
  • immer Zugang zu den gewünschten elektronischen Verwaltungsleistungen finden, egal von welcher Plattform aus sie starten.
    Das Serviceportal.NRW als zentrales Portal für die Landesverwaltungen soll Anfang des Jahres 2021 starten, damit Nutzer rund um die Uhr die Verwaltungsleistungen beantragen können. Das Servicekonto.NRW als zentrales Nutzer- und Bürgerkonto wird zukünftig um eine Postkorbfunktionalität erweitert. Der Postkorb ist ein „virtueller Briefkasten“ für die datenschutzwahrende Zustellung zum Beispiel von Bescheiden auf Grund eines gestellten Online-Antrages.

Da nicht alle Kommunen über einen eigenen Portalzugang verfügen, richtet die Landesregierung als weiteres Angebot ein zentrales Serviceportal für Kommunen (Kommunalportal.NRW) ein, das ebenso wie das Serviceportal.NRW Anfang 2021 starten wird.

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