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Viele verschiedene Bilder über einem Monitor zeigen Aspekte der Digitalisierung

Nordrhein-Westfalen nutzt Corona-Hilfe des Bundes und treibt Digitalisierung der Verwaltung weiter voran

Ob Online-Sprechstunde oder digitale Antragsabwicklung auf dem Bürgeramt: Die Vorzüge des digitalen Rathauses liegen in der Corona-Pandemie auf der Hand und leisten ebenfalls einen Beitrag, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat nun für Nordrhein-Westfalen ein Dachab-kommen zwischen Bund und Ländern unterzeichnet, mit dem mehrere hundert Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes nach Nordrhein-Westfalen fließen werden. Allein in den Themenfeldern, in denen Nordrhein-Westfalen die Federführung übernommen hat, stehen mehr als 300 Millionen Euro bereit.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir behalten die großen Zukunftsthemen auch in der Corona-Pandemie fest im Blick und treiben die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Mit dem Dachabkommen konkretisieren wir die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und können das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung noch weiter erhöhen.“

Die Bereitstellung der Konjunkturgelder ist mit der Verpflichtung verbunden, bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) nach dem Modell „Einer für alle“ zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungsleistung digitalisiert, wird diese Software mit den anderen Ländern und dem Bund geteilt. Diese Zusammenarbeit wird mit dem unterzeichneten Dachabkommen nun konkret ausgestaltet und auf ein rechtliches Fundament gesetzt. Es ist zugleich die Basis für künftige Einzelvereinbarungen, um insbesondere die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und sogenannte „Nutzerreisen“ zu entwickeln. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen auf den digitalen Plattformen schnell und verständlich die gewünschte Information finden und an ihr Ziel gelangen.

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