Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen. Als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage müssen Sie die Errichtung und den Betrieb der Anlage sowie weite
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Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen. Als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage sind entsprechende Meldungen an die zuständige Behörde vorzunehmen.