In bestimmten Branchen ist zusätzlich zu der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Diese hat den Zweck, besondere Qualifikationen und persönliche sowie räumliche Eignungen festzustellen.
Beantragen Sie die Erlaubnis nach § 34 GewO ganz einfach und bequem online – ohne Termin, ohne den Weg zum Amt und ohne Wartezeit. Mit unserem Online-Antrag können Sie die gewerberechtliche Erlaubnis schnell und effizient beantragen und erhalten sofort eine Empfangsbestätigung. Ideal für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre gewerbliche Tätigkeit schnell und unkompliziert aufnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Leistungen
momentan noch als Onlinedienst vorbereitet werden. Sie werden Ihnen in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Pers
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Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater/-in oder als Finanzanlagenvermittler/-in elbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchten oder Dritte zu solchen Verträgen beraten möchten
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Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese müssen S
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Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher/-in oder Pfandvermittler/-in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen stattfinden lassen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Für die zulässige selbstständige Tätigkeit als Versicherungsvermittler/-in und -berater/-in, Immobiliardarlehensvermittler/-in, Finanzanlagenvermitter/-in und Honorar-Finanzanlagenberater/-in ist eine
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Wenn Sie als selbstständige Versicherungsberaterin oder als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Wenn Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Hand
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Wenn Sie Versicherungen nur als Ergänzung der im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Erlaubni
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Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerererlaubnis.
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