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Gewerberechtliche Erlaubnisse

In bestimmten Branchen ist zusätzlich zu der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Diese hat den Zweck, besondere Qualifikationen und persönliche sowie räumliche Eignungen festzustellen.

Beantragen Sie die Erlaubnis nach § 34, § 33 oder § 30 GewO ganz einfach und bequem online – ohne Termin, ohne den Weg zum Amt und ohne Wartezeit. Mit unserem Online-Antrag können Sie die gewerberechtliche Erlaubnis schnell und effizient beantragen und erhalten sofort eine Empfangsbestätigung.

Immobilien und Bauwesen

Immobilienmaklerinnen und -makler, Bauträgerinnen und -träger, Baubetreuerinnen und -betreuer sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter benötigen nach § 34c GewO für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Erlaubnis.

Erlaubnis für Immobilienmakler und Bauträger nach § 34c GewO jetzt online beantragen

Sicherheitsgewerbe

Sie möchten ein Bewachungsunternehmen gründen oder als Sicherheitsdienstleisterin oder -dienstleister in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a GewO.

Gesundheitswesen

Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.

Pfanddienstleistungen

Für die Tätigkeit als Pfandleiherin oder -leiher sowie als Pfandvermittlerin oder -vermittler nach § 34 GewO ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.

Veranstaltungs- und Unterhaltungsgewerbe

Für die gewerbsmäßige Durchführung von Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen, wie beispielsweise beim Striptease oder Tabledance, ist in Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis nach § 33a GewO zwingend vorgeschrieben. Das gilt auch, wenn Sie lediglich Ihre Geschäftsräume als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen – selbst wenn Sie die Veranstaltung nicht selbst durchführen.

Handel und Auktionen

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis nach § 34b GewO der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeberinnen und -geber oder der Bieterinnen und Bieter erforderlich ist.

FAQs: Gewerberechtliche Erlaubnisse in NRW

Hilfe und häufige Fragen zu gewerberechtlichen Erlaubnissen

In Nordrhein-Westfalen ist für bestimmte Branchen zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Diese dient dazu, persönliche Eignung, Qualifikationen oder räumliche Voraussetzungen zu prüfen. Ohne diese Genehmigung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung ist rechtswidrig und kann zu Bußgeldern, der Schließung Ihres Betriebs oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Beantragen Sie die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Damit Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO von der für Sie zuständigen Behörde erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zuverlässigkeit (z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis)
  • Fachkunde (z. B. durch Berufserfahrung oder Prüfung)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. durch Bankauskünfte)
  • Berufshaftpflichtversicherung

Ja, Sie können die Erlaubnis nach § 34c GewO in NRW beantragen, auch wenn Ihr Unternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat. Allerdings müssen Sie die Tätigkeit in NRW ausüben oder hier Geschäftsräume unterhalten.

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