Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung elektronisch vorgenommen werden. Am Ende des Prozesses erhält die/der Gewerbetreibende eine automatisiert erstellte Empfangsbescheinigung über die abgegebene Gewerbeanzeige. Diese Empfangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Sie ist mit der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellten Bescheinigung in Papierform, dem sog. Gewerbeschein, gleichgestellt.
Download:
Muster-Empfangsbescheinigung (PDF)Diese Webseite verwendet Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere dienen der Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Angebots. Eine Erläuterung der verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Impressum.