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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist ein zentrales Register, das rechtliche Verstöße von Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit enthält. Es ist keine vollständige Liste aller Gewerbetreibenden in Deutschland.

Gemäß § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung werden folgende Eintragungen vorgenommen:

  • Strafgerichtliche Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung (nur für natürliche Personen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Gewerbeausübung
  • Verwaltungsentscheidungen (z. B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen oder Konzessionen)
  • Verzichte auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
Jetzt Auskunft aus Gewerbezentralregister online beantragen.

Für wen ist das Gewerbezentralregister relevant?

Das GZR wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt:

  • Natürliche Personen: Betrifft alle selbstständigen Gewerbetreibenden, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Unternehmerinnen und Unternehmer.
  • Juristische Personen: Betrifft Unternehmen, Gesellschaften (z. B. GmbH, UG) und Personenvereinigungen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (auch „gewerbliches Führungszeugnis“ genannt) dient als Nachweis der Zuverlässigkeit insbesondere für:

  • Erlaubnispflichtige Gewerbe (z. B. Gaststätten, Maklerinnen und Makler, Sicherheitsdienstleistungen)
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe (z. B. Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüros)
    Tipp: Beantragen Sie Ihre GZR-Auskunft rechtzeitig, um Verzögerungen bei Gewerbeanmeldungen oder Ausschreibungen zu vermeiden

Wie kann ich eine Auskunft aus dem GZR beantragen?

Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Hier ist ein elektronischer Personalausweis (eID) bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich.
Alternativ kann die Beantragung über ein Antragsformular bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde erfolgen. Hier muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Darüber hinaus kann der Auszug aus dem GZR auch vor Ort bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Hier ist das persönliche Erscheinen mit einem gültigen Ausweisdokument vonnöten.

Anwendungsbereiche des Gewerbezentralregisters

Eine GZR-Auskunft kann verlangt werden bei:

  • Neuanmeldung eines Gewerbes (z. B. bei der Gewerbebehörde)
  • Beantragung von Lizenzen oder Konzessionen (z. B. für Gaststätten, Taxiunternehmen)
  • Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen (Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit)
  • Firmengründung oder Übernahme eines Betriebs

FAQs: Gewerbezentralregisterauszug

Hilfe und häufige Fragen zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Natürliche Personen: Jede Person kann eine Auskunft über eigene Eintragungen beantragen.
  • Juristische Personen: Der Antrag muss durch die gesetzliche Vertretung (z. B. Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) gestellt werden.

Nein. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung (z. B. durch eine Anwältin oder einen Anwalt) ist nicht zulässig. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt eine Auskunft beantragen kann.

Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck ab. Für Ausschreibungen wird oft eine aktuelle Auskunft (nicht älter als 3 Monate) verlangt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €

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