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Sondernutzung von Straßen

Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den üblichen Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für das Aufstellen von Baustellencontainern und Werbeaufstellern oder andere Nutzungen im öffentlichen Straßenraum.
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie diese Erlaubnis schnell und vollständig online beantragen – ohne Termin und ohne den Weg zum Amt.

Sondernutzungserlaubnis jetzt online beantragen

Allgemeine Informationen zur Sondernutzung von Straßen

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie deshalb keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig, etwa für die Sondernutzung von Straßen.

Wenn Sie öffentliche Straßen in besonderer Weise nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Was ist eine Sondernutzung?

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Verkehrsflächen nicht nur zum Verkehr, sondern für andere Zwecke genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Aufstellen von Baugerüsten, Containern oder Kränen
  • Verkaufsstände oder Werbeaufsteller
  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum
  • Lagerung von Baumaterial auf Gehwegen oder Straßen

Für diese Nutzungen benötigen Sie vorab eine behördliche Genehmigung.

Wer muss die Erlaubnis für die Sondernutzung beantragen?

Den Antrag müssen alle natürlichen oder juristischen Personen stellen, die eine öffentliche Fläche in NRW über den üblichen Gebrauch hinaus nutzen möchten. Dazu gehören unter anderem:

  • Privatpersonen (z. B. bei Umzügen oder Bauarbeiten)
  • Unternehmen und Gewerbetreibende
  • Veranstalter/innen von Events

FAQs: Erlaubnis für die Sondernutzung von Straßen

Hilfe und häufige Fragen zur Sondernutzung von Straßen

Dazu zählen unter anderem das Aufstellen von Baustellencontainern und, Baugerüsten sowie, Werbeaufsteller, Verkaufsstände, Veranstaltungen sowie die Lagerung von Materialien auf Gehwegen oder Straßen.

Die Sondernutzungserlaubnis betrifft die Nutzung öffentlicher Flächen. Eine Veranstaltungserlaubnis regelt darüber hinaus die Durchführung der Veranstaltung selbst.

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