Neue Nutzungsqualität im WSP.NRW
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) will Ihnen die Nutzung so leicht wie möglich machen: mit intuitiver Bedienung und einfacher Verständlichkeit. Außerdem wollen wir vermeiden, dass Sie bestimmte Daten auf verschiedenen Wegen immer wieder eingeben müssen. Deshalb setzen wir auf einen Once-Only-Datenaustausch zum medienbruchfreien Abruf von Nachweisdaten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der geplanten Initiativen zur Verbesserung der Nutzungsqualität im WSP.NRW.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzerorientierung
Die Nutzung des Portals soll so leicht wie möglich sein. Um das zu gewährleisten, ziehen wir Rückschlüsse aus Suchanfragen der Nutzenden, ihren Rückmeldungen und Feedbacks. Wir sammeln Erkenntnisse aus Anforderungsworkshops und aus Rückmeldungen über die Service-Adresse des WSP.NRW. Diese Erkenntnisse strukturieren wir und bereiten sie für zukünftige Weiterentwicklungen auf. Ergänzend dazu führen wir künftig verstärkt Befragungen der Nutzenden durch. Im Abschnitt „Nutzerbefragungen“ können Sie sich selbst einbringen und unsere Verbesserungsvorschläge bewerten.
Ziele bei der Weiterentwicklung der Vorhabenklärung
Der Gründungsassistent des WSP.NRW wird laufend weiterentwickelt. Nutzende können mit diesem Assistenten ein Unternehmen gründen oder Änderungen an einem bestehenden Gewerbe vornehmen. Aus der umgangssprachlichen Freitexteingabe soll mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) in wenigen Minuten ermittelt werden, welche Anzeigen oder Anträge zu stellen sind. Ziel ist, branchenbezogen möglichst fachbereichsübergreifend die potenziellen Verwaltungsleistungen abzudecken. In Planung befinden sich auch potenzielle Anbindungen an externe Verfahren wie Fördermittelbeantragungen des Landes und des Bundes.
Mithilfe von KI verarbeiten wir in einem Dialog und auf der Basis von Freitexten die eingegebenen Vorhaben. Die KI erkennt dabei die Vorhaben der Nutzenden und stellt ggf. Rückfragen. Danach wird in einem Warenkorb eine Auswahl von Verwaltungsleistungen bereitgestellt. Falls die Nutzenden zustimmen, werden beim Gründungsassistenten bereits erarbeitete Daten und Werte für die Anträge übernommen. Bei inhaltlichen Unklarheiten ist eine Live-Weitergabe an ein Support-Center vorgesehen.
Sprachsteuerung im Rahmen des Antragsassistenten
Eine sprachgesteuerte Variante der Vorhabenklärung soll die Ziele der Barrierefreiheit im erweiterten Maße umsetzen. Hierfür werden zunächst nicht wirtschaftsbezogene Leistungen ermittelt, indem fachspezifische Prototypen entworfen werden. Diese Prototypen können als Fach-APIs auch Freitexte zuordnen, für die beispielsweise noch keine Leistungen der Verwaltung (LeiKa-Leistungen) definiert wurden.
Weiterer Ausbau des KI-Tools
Die einzelnen KI-gestützten Komponenten werden auf eine mögliche Verwendung aktualisierter Algorithmen geprüft, die die Erkennung von Freitexten nochmals verbessern würden. Zu diesen KI-gestützten Komponenten zählt primär das WZ-Schlüsselprojekt, das die jeweiligen Wirtschaftszweige (WZ) ermittelt. Ebenso wird die Verwendung des Güterverzeichnisses als neue Datenquelle für Produktionsstatistiken überprüft. Ziel ist es, die Ergebnisqualität bei der Bestimmung von Wirtschaftszweigen im Bereich der Produktherstellung zu verbessern.
Die Matrix zur Erkennung und zum Abgleich von Wirtschaftszweigen und den dazugehörigen möglichen Leistungen der Verwaltung (LeiKa-Leistungen) wird kontinuierlich ergänzt. Außerdem wird sie auf die Verwendung und Integration des 2021 erschienenen aktualisierten „Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistungen“ geprüft. Weiterhin ist eine bidirektionale Ausrichtung der Matrix in Planung, bei der ausgehend von den LeiKa-Leistungen die Ermittlung der passenden Wirtschaftszweige möglich sein wird.
Barrierefreiheit
Dem Thema Barrierefreiheit für Webangebote wird in NRW, Deutschland und Europa eine hohe Bedeutung zugeschrieben. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz gilt die Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Die Online-Dienste im WSP.NRW folgen diesen Regeln. Konkret wird Barrierefreiheit über die so genannte „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV 2.0) geprüft und umgesetzt. Die dafür maßgeblichen 92 Kriterien orientieren sich an den Prioritätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das WSP.NRW erfüllt damit die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in der technischen Norm (EN 301 549 V2.1.2).
Daten-Cockpit
Um die Anforderungen der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) der EU umzusetzen, wurde im WSP.NRW ein Daten-Cockpit etabliert. Der Antragsprozess im WSP.NRW soll damit schnellstmöglich die Anforderung des Once-Only-Prinzips (OZG-Reifegrad 4) erfüllen. Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Daten mit Einwilligung der Antragstellenden medienbruchfrei im Daten-Cockpit vorbefüllt werden. Dies umfasst beispielsweise den Datenkranz aus der Identifizierung/Authentifizierung sowie zukünftig weitere Daten wie die Daten aus einer automatisierten Abfrage der Wirtschaftsregister.
Im Daten-Cockpit sowie in den Antragsassistenzsystemen werden personen- und unternehmensbezogene Daten von Unternehmen über das Kerndatenmodell erfasst. Das Modell wurde in NRW gemeinsam mit der Koordinierungsstelle für IT-Standardisierung des IT-Planungsrates (KoSIT) entwickelt und mit Abschluss einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum 1. Januar 2021 in den bundesweiten Betrieb der KoSIT und der d-NRW AöR im Rahmen des XÖVStandards „XUnternehmen/Kerndatenmodell“ übergeben.
Fortlaufende Nutzerbefragungen
Bereits seit 2020 besteht für Nutzende die Möglichkeit, alle Seiten und Inhalte des WSP.NRW direkt zu bewerten und ggf. auf inhaltliche Fehler aufmerksam zu machen. Als neuer Zusatz werden evidenzbasierte Nutzerbefragungen zu Zufriedenheit, Verständlichkeit und möglichen Verbesserungspotenzialen des WSP.NRW sowie seiner Formulare durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger erhalten hiermit die Möglichkeit, Feedback zu geben, um das Nutzungserlebnis des Portals beständig und iterativ optimieren zu können.