Sondernutzung von Straßen für Unternehmen
Für die Sondernutzung von Straßen und für das Teilnehmen an Veranstaltungen sowie Wochen- und Spezialmärkten sind spezielle Erlaubnisse notwendig.
Allgemeine Informationen zur Sondernutzung von Straßen
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie deshalb keine besondere Erlaubnis.
Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig, etwa für die Sondernutzung von Straßen. Wenn Sie öffentliche Straßen in besonderer Weise nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Veranstaltungen, Wochen- und Spezialmärkte
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie deshalb keine besondere Erlaubnis. Nur in speziellen Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Spezielle Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Eine Verlängerung der Sperrzeit etwa muss beantragt und genehmigt werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.