Stellen Sie Ihren Online-Antrag für die Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz in NRW bequem digital – ohne Termin und ohne Weg zum Amt. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Empfangsbestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
Reichen Sie Ihren Antrag für eine Gaststättenerlaubnis einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, ist neben der Gewerbeanmeldung eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
In bestimmten Fällen benötigen Sie keine Gaststättenerlaubnis, zum Beispiel wenn Sie:
Hier reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Für Straußwirtschaften gelten besondere Regelungen, siehe § 14 Gaststättengesetz.
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Art von Betrieb erteilt, zum Beispiel für eine Schankwirtschaft, Diskothek oder Imbisswirtschaft. Sie gilt ausschließlich für die angemeldeten Betriebsräume.
In einigen Fällen kann zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Wenn Sie den Betrieb erweitern oder die Nutzung der Räume ändern möchten, ist dies ebenfalls genehmigungspflichtig.
Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Personenhandelsgesellschaften benötigen alle Gesellschafter eine eigene Gaststättenerlaubnis. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH) reicht eine einzige Genehmigung aus.
Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen möchten, können Sie bis zur endgültigen Erteilung der Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese ist in der Regel für drei Monate gültig und ermöglicht es Ihnen, den Betrieb ohne längere Verzögerung fortzuführen. Die endgültige Erlaubnis wird dann nach Prüfung Ihrer Eignung und Zuverlässigkeit erteilt.
Möchten Sie den Betrieb Ihrer Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in führen lassen, ist eine separate Erlaubnis zur Stellvertretung erforderlich. Die/der Stellvertreter/in muss dieselben Anforderungen hinsichtlich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie die/der Betreiber/in selbst. Diese Regelung stellt sicher, dass auch bei Abwesenheit der/des Inhaberin/s die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung. In der Regel liegen die Gebühren zwischen etwa 100 und 1.500 Euro. Zusätzliche Kosten können für benötigte Nachweise oder Bescheinigungen entstehen.
Nur wenn Sie eine Gaststätte ohne Alkoholausschank eröffnen möchten, benötigen Sie keine Gaststättenerlaubnis. Hier reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Ja, für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis in NRW ist ein Führungszeugnis erforderlich. Es dient dem Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Zusätzlich wird meist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Diese Webseite verwendet Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere dienen der Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Angebots. Eine Erläuterung der verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Impressum.