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Gewerbe abmelden

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Gewerbeabmeldung nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erforderlich ist.

Zum Online-Antrag Gewerbeabmeldung

Wann muss man ein Gewerbe abmelden?

Eine Abmeldung des Gewerbes muss erfolgen bei:

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes, beispielsweise nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen kommunalen Gewerbebehörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zu einer GmbH
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.

Gewerbe online abmelden: Welche Unterlagen benötige ich?

Um ein Gewerbe online abmelden zu können, benötigen Sie:

Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.

Für eine Abmeldung des Gewerbes vor Ort bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle benötigen Sie:

  • das Formular für die Gewerbeabmeldung
  • Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
  • wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)

Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.

common.download:

Formular Gewerbeabmeldung.pdf
(PDF, 82 Kb)

Gewerbe abmelden: Kosten

In NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.

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