Wirtschafts-Service-Portal

Gewerbeummeldung

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, in dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert.

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Stadt abmelden, in der Sie es angemeldet haben. Danach melden Sie es in der neuen Stadt an.

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen alle Gewerbetreibenden der Anzeigepflicht. Deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Ummeldung Ihres Gewerbes können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen.

Die Ummeldung wird an Ihr zuständiges Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt weitergeleitet. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer beziehungsweise die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen zur Gewerbeummeldung.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wenn Sie Ihr Gewerbe online oder bei Ihrem Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt vor Ort ummelden möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  • Formular zur Gewerbeummeldung
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass)
  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“, wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
  • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist
  • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt
  • Ggf. bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise Konzession
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister)
  • Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages

Kosten

Bei einer Gewerbeummeldung entstehen in der Regel dieselben Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung.

KategorieGebühr (Euro)*
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschafter von Personengesellschaften sind33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei natürlichen Personen13,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen15,00 €

* gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können weitere Kosten entstehen.

Ist diese Seite hilfreich?

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?

© 2024 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.