Das Wirtschafts-Service-Portals.NRW (WSP.NRW) verfügt über eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Funktionen und Software-Komponenten.
Das WSP.NRW möchte die Nutzung des Portals so einfach wie möglich und intuitiv nachvollziehbar gestalten.
Deshalb werden die Nutzerinnen und Nutzer in unterschiedlicher Art und Weise beim Finden und Ausfüllen von Anträgen unterstützt:
Diese Funktionen werden über die flexibel weiter entwickelbare, microservice-basierte und mandantenfähige IT-Architektur des WSP.NRW ermöglicht.
Folgende Komponenten werden hierbei verwendet:
Wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in NRW ist folgende gesetzliche Verpflichtung: Alle Vollzugsstellen in NRW sowie die Fachverfahrenshersteller müssen sich medienbruchfrei an das WSP.NRW anbinden. Diese Verpflichtung ist auch im Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW (WiPG NRW) verankert.
Die Vorhabenklärung und deren einzelne Komponenten werden beständig weiterentwickelt und zunehmend modularisiert, um diese auch anderen Bundesländern zur Verfügung stellen zu können.
Im Kernbereich der Vorhabenklärung steht die Business-Matrix. Hier ist eine Erweiterung um eine inverse Suche mit der dazugehörigen API angedacht. Hiermit soll ein Zusammenhang hergestellt werden zwischen den Schlüsselnummern des Leistungskatalogs (LeiKa) der öffentlichen Verwaltung und den Schlüsseln der Wirtschaftszweige (WZ).
Diese inverse Suche ermöglicht eine Zuordnung von LeiKa-orientierten Suchen (beispielsweise aus der Verwaltungssuchmaschine des Landes NRW) zu konkreten wirtschaftsbezogenen Leistungen, die mit bestimmten Wirtschaftszweigen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008: WZ2008) verbunden sind.
Aktuell ist die Vorhabenklärung auf den Bereich des Gründungsassistents zur Gründung neuer Unternehmen in NRW ausgerichtet. Sie soll aber ausgebaut werden mit dem Ziel, alle möglichen Leistungen des LeiKas anzubinden.
Beim Ausbau der Vorhabenklärung kommen folgende Komponenten zum Einsatz:
Durch die Ergänzung, dass Freitexteingaben jenseits wirtschaftsbezogener Leistungen anhand von definierten Tätigkeiten (WZ2008) erkannt werden können, ist ein modularer Aufbau möglich. So können Leistungen der öffentlichen Verwaltung, aber auch Erfordernisse, die noch nicht in LeiKa-Codes spezifiziert wurden, auffindbar gemacht und in einen Kontext gesetzt werden.
Beispiel: Ein Unternehmen hat die Eignung eines Grundstücks für einen KFZ-Handel von einem Umweltamt prüfen lassen. Diese Prüfung ist Voraussetzung für den Betrieb des Handels und muss nachgewiesen werden. Für diese Voraussetzung des Nachweises ist aktuell aber kein Schlüssel in direkter Verbindung mit einer Verwaltungsleistung auffindbar.
Diese Schwierigkeiten müssen sowohl als Problem erkannt als auch über modulare Fach-APIs gelöst werden. Hierfür muss das Decision-Management-System der Vorhabenklärung entsprechend erweitert werden.
Der Gründungsassistent unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer durch aufeinander aufbauende Fragen bei der Beschreibung des geplanten Vorhabens. Eine Künstliche Intelligenz (KI) wertet dabei die Angaben der Nutzerinnen und Nutzer aus, um die notwendigen Tätigkeiten zu ermitteln. Das Herz des Prozesses bildet eine KI-gestützte Freitexteingabe, die auch die Eingabe umgangssprachlicher Texte ermöglicht. Auf diese Weise werden die für das Vorhaben relevanten Verwaltungsleistungen identifiziert und in einem Warenkorb bereitgestellt.
Auf der WSP-Veröffentlichungsseite finden Sie alle Dokumente mit Bezug zum WSP.NRW.