Kammern in NRW
In Deutschland sind alle Gewerbetreibenden und zahlreiche Freie Berufe in sogenannten Kammern organisiert. Diese Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Institution der berufsständischen Selbstverwaltung. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und setzen auch hoheitliche Aufgaben wirtschaftsnah und kosteneffizient um.
Die Kammern verstehen sich als kritischer Partner der Politik, als unabhängiger Anwalt des Marktes und als kundenorientierter Dienstleister der Wirtschaft. Sie halten ein breites Angebot an Serviceleistungen vor und sind für ihre Mitglieder der erste Ansprechpartner bei Fragen der Existenzgründung und Niederlassung, der Aus- und Weiterbildung sowie zahlreichen weiteren wirtschafts- und berufsbezogenen Themen. Die Kammern der Freiberuflerinnen und Freiberufler sind ferner zuständig für die Zulassung zum Beruf und üben auch die Berufsaufsicht aus.
Industrie- und Handelskammer (IHK) NRW
Die IHK NRW ist die Landesarbeitsgemeinschaft der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen und damit die Interessenvertretung der 16 IHK in NRW gegenüber Landespolitik und Landesregierung, Verwaltungen, Verbänden und weiteren Organisationen.
Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen
- Bergische Industrie und Handelskammer
- Industrie- und Handelskammer Aachen
- Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland
- Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
- Industrie- und Handelskammer Dortmund
- Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
- Industrie- und Handelskammer Köln
- Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
- Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
- Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
- Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
- Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
- Industrie- und Handelskammer Ruhr
- Industrie- und Handelskammer Siegen
- Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
- Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Westdeutscher Handwerkskammertag
Der Westdeutsche Handwerkskammertag vertritt die Interessen der Handwerkskammern zum Wohl des Handwerks in NRW. Sein Selbstverständnis leitet sich aus den Aufgaben seiner Mitglieder ab, den Handwerkskammern: Als Wirtschaftsselbstverwaltung übernehmen diese Aufgaben an Stelle des Staates und erledigen sie sachkundig, betriebsnah und auf eigene Kosten. Sie sind Dienstleister für Betriebsinhabende und Beschäftigte. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands und damit seine Zukunftsfähigkeit. Dabei stehen vor allem die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Fachkräftesicherung weit oben.
Weitere Kammern
In Nordrhein-Westfalen gibt es noch weitere Kammern. Dies sind z. B. die Landwirtschaftskammer NRW, Steuerberaterkammern, Rechtsanwaltskammern und einige mehr.
Die Landwirtschaftskammer NRW hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen.
Die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen werden von den Kammern für die Freien Berufe vertreten. Dies sind:
Die drei Rechtsanwaltskammern:
Die drei Steuerberaterkammern:
Die zwei Tierärztekammern:
Die zwei Apothekerkammern:
Die zwei Ärztekammern:
Die zwei Zahnärztekammern: