Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte. Dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten.
Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.
Die Gebühren liegen zwischen 10 € und 100 €. Nähere Informationen erhalten Sie bei der ausstellenden Kommune.