Muster-Empfangsbescheinigung
über eine im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw) abgegebene Gewerbeanzeige
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw) können die Prozesse Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung elektronisch vorgenommen werden. Am Ende des Prozesses erhält der Gewerbetreibende eine automatisiert erstellte Empfangsbescheinigung über die abgegebene Gewerbeanzeige. Diese Empfangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Sie ist mit der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellten Bescheinigung in Papierform (dem sog. "Gewerbeschein") gleichgestellt.
common.download:
muster_empfangsbescheinigung.pdf