Wirtschafts-Service-Portal

Gewerbelegitimationskarte

Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte. Dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten.

Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

Hinweis: Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Kosten

Die Gebühren liegen zwischen 10 € und 100 €. Nähere Informationen erhalten Sie bei der ausstellenden Kommune.

Ist diese Seite hilfreich?

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?

© 2024 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.