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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist – anders als der Name vermuten lässt – kein Register, das alle gewerbetreibenden natürlichen oder juristischen Personen der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Vielmehr ergibt sich der Inhalt des Gewerbezentralregisters aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten

Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt. Verwaltungsentscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, während strafgerichtliche Verurteilungen sich nur gegen natürliche Personen richten.

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder ggf. mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Hier können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

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