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Erlaubnis für Veranstaltungen, Wochen- und Spezialmärkte

Planen Sie eine Veranstaltung, wie z.B. einen Wochenmarkt oder Spezialmarkt, im öffentlichen Raum? Dazu benötigen Sie in vielen Fällen die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen Sie die erforderliche Erlaubnis online, ohne Termin und ohne Weg zum Amt – einfach, sicher und mit sofortiger Empfangsbestätigung.

Erlaubnis für Veranstaltungen jetzt online beantragen

Allgemeine Informationen zu Veranstaltungen, Märkten und Messen

In Nordrhein-Westfalen sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie z.B. Wochen- und Spezialmärkte, aber auch Messen oft erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis stellt sicher, dass:

  • Sicherheitsvorschriften eingehalten werden,
  • Verkehrs- und Ordnungsrecht beachtet wird,
  • Lärm- und Umweltschutz gewährleistet ist.

Ohne Erlaubnis riskieren Sie Bußgelder und/oder die Schließung Ihrer Veranstaltung.

Was gilt als Wochen- oder Spezialmarkt?

Wochenmarkt: Regelmäßig stattfindende, zeitlich begrenzte Veranstaltung mit verschiedenen Anbietenden, häufig für Lebensmittel oder Naturprodukte. Darunter fallen auch Bauernmärkte oder Stadtmärkte.

Spezialmarkt: In größeren Zeitabständen stattfindende Märkte mit einem bestimmten Warenangebot. Dazu zählen z.B. Weihnachtsmärkte, Antikmärkte und Flohmärkte.

Jahrmarkt: Größere, meist periodisch stattfindende Veranstaltungen mit vielfältigem Warenangebot, oft auch mit Fahrgeschäften.

Für welche weiteren Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich?

Neben Veranstaltungen an einem festen Ort wird auch für Umzüge (z.B. Lampionumzug, Karnevalsumzug oder Schützenumzug) eine Erlaubnis benötigt. Auch politische Veranstaltungen wie Versammlungen und Demonstrationen sind erlaubnispflichtig.

FAQs: Erlaubnis für Veranstaltungen, Wochen- und Spezialmärkte

Hilfe und häufige Fragen zur Erlaubnis für Veranstaltungen

Sobald eine Veranstaltung öffentlich zugänglich sein bzw. im öffentlichen Raum stattfinden soll, sollte die entsprechende Erlaubnis für die Ausrichtung frühzeitig bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Nein, Veranstaltungen auf privaten Grundstücken (z. B. Hof- oder Gartenfeste) sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig, sofern Sie:

  • keine öffentliche Werbung für die Veranstaltung machen,
  • keine öffentlichen Flächen (z.B. Straßen oder Gehwege) nutzen,
  • die Anwohnerschaft nicht durch Lärm belästigen.

Bitte beachten Sie: Bei großen privaten Veranstaltungen trotzdem gelten Brandschutz- oder Lärmschutzauflagen gelten.

Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Sie hängen u. a. von Größe, Dauer und Art der Veranstaltung ab.

Zuständig ist in der Regel das örtliche Ordnungsamt oder Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in NRW, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

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