Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen bei Ihrem örtlichen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt angezeigt werden. Sofern der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Eine Gaststättenerlaubnis können Sie ebenfalls bei Ihrem örtlichen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt beantragen.
Im Rahmen einer Gewerbeanzeige (Gaststätte MIT und OHNE Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Formular zur Gewerbeanmeldung
Personalausweis
Für juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
Bei Anzeige durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht
Ggf. Erlaubnisurkunde (nicht obligatorisch, aber Voraussetzung für die Aufnahme des Gewerbes)
Ggf. Aufenthaltserlaubnis (nicht obligatorisch, aber ggf. Voraussetzung für die Aufnahme des Gewerbes)
Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens (Gaststätte MIT Alkoholausschank) sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Personalausweis
Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung
Baugenehmigung und Schlussabnahme
Pachtvertrag in Kopie; die Bruttopacht muss erkennbar sein
Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
Führungszeugnis der Belegart O
Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9
Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
Für juristische Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter:in: Vollmacht
Ggf. Aufenthaltserlaubnis
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller:in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die oben aufgelisteten Belege nach. Die Gewerbeabteilung prüft daraufhin, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf.
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen die zuständige Stelle mitteilen wird.