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Sondernutzung von Straßen

Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den üblichen Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für Baustellencontainer, Außengastronomie, Werbeaufsteller, Veranstaltungen oder andere Nutzungen im öffentlichen Straßenraum.
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Sondernutzungserlaubnis schnell und vollständig online beantragen – ohne Termin und ohne den Weg zum Amt.

Sondernutzungserlaubnis jetzt online beantragen

Allgemeine Informationen zur Sondernutzung von Straßen

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie deshalb keine besondere Erlaubnis.

Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig, etwa für die Sondernutzung von Straßen. Wenn Sie öffentliche Straßen in besonderer Weise nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Veranstaltungen, Wochen- und Spezialmärkte

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie deshalb keine besondere Erlaubnis. Nur in speziellen Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Spezielle Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Eine Verlängerung der Sperrzeit etwa muss beantragt und genehmigt werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

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