Wirtschafts-Service-Portal

Anmelde-/Anzeigepflichten Gründen

Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden/Geschäftsleuten gehören insbesondere Händlerinnen und Händler, Gastronominnen und Gastronomen als auch Handwerkerinnen und Handwerker.

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese

...

mehr anzeigen

Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die

...

mehr anzeigen

Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 h und § 34 f GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit

...

mehr anzeigen

Ihr Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist verstorben und verfügte vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis? Ebenso wie minderjährige Erbinnen und

...

mehr anzeigen

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin oder -inhaber ausüben möchten, ohne selbst die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen, müssen Sie eine B

...

mehr anzeigen

Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwa

...

mehr anzeigen

Sie sind Pfandleiherin / Pfandleiher oder Pfandvermittlerin / Pfandvermittler und möchten ein Gewerbe betreiben? Hierbei müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständig

...

mehr anzeigen

Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen und hier sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt anbieten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen und hier sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt anbieten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen und hier sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt für einen offenen Teilnehmerkreis anbieten? Dafür benötigen Sie eine

...

mehr anzeigen

Sie wollen ihr Prostitutionsgewerbe durch eine andere Person betreiben lassen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für die Stellvertretung. Diese müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person

...

mehr anzeigen

Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein.

Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein.

Wenn Sie Sprengarbeiten durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

Sie gehen bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 um, ohne diese zu zünden (z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten)?
Wenn der Umgang durch geschu

...

mehr anzeigen

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür müssen Sie Ihre Versteigerung anzeigen.

FAQ

Sie haben Fragen zur elektronischen Antragstellung, Anträgen oder anderen Themen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.