Anzeigen und Erlaubnisse nach dem Prostituiertenschutzgesetz
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Speziellere Erlaubnisse sind für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.
Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe ausüben und sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen und hier sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt für einen offenen Teilnehmerkreis anbieten? Dafür benötigen Sie eine
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Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen und hier sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt anbieten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie wollen ihr Prostitutionsgewerbe durch eine andere Person betreiben lassen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für die Stellvertretung. Diese müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person
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