Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Wenn Sie eine zulässige selbstständige Tätigkeit als Versicherungsvermittelnde und -beratende oder Immobiliardarlehensvermittelnde oder Finanzanlagenvermittelnde und -Honorar-Finanzanlagenberatende au
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Wenn Sie vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen ohne Niederlassung in Deutschland in einem zulassungspflichtigen Handwerk erbringen und dabei wesentliche Änderungen von Umständen eintreten, d
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Wenn Sie erstmalig vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen ohne Niederlassung in Deutschland in einem zulassungspflichtigen Handwerk erbringen wollen, dann müssen Sie dies als Dienstleistungse
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Wenn Sie vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen ohne Niederlassung in Deutschland in einem zulassungspflichtigen Handwerk erbringen wollen, dann müssen Sie dies nach erstmaliger Anzeige alle
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Sie möchten mit Ihrem Handwerksbetrieb aus dem EU-Ausland in der Bundesrepublik Deutschland Arbeiten ausführen? Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender gre
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Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem reglementierten Beruf ausüben möchten, ohne eine Niederlassun
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Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehende eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem reglementierten Beruf ausüben, ohne eine Niederlassung in De
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Wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in reglementierten Berufen betreffen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle an
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