Handwerksrolle und -karte Schließen
Beabsichtigt ein Unternehmen seine handwerkliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben oder liegen die Voraussetzungen zur Ausübung eines selbständigen Handwerkbetriebes als stehendes Gewerbe nicht mehr vor, hat eine Löschung aus der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung:
- Handwerksrolle - Anzeige der Abberufung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer
momentan noch als Onlinedienst vorbereitet wird. Sie wird Ihnen in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber ausüben, ohne selbst die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen, müssen Sie eine Be
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Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung in der Handwerksrolle auch wieder löschen zu lassen. Nach der Löschung muss
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FAQ Katalog
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