Sie möchten Ihr Gewerbe in NRW abmelden oder eine Unternehmensbeendigung durchführen? Ob die Gewerbeabmeldung einer GmbH, die Löschung aus der Handwerksrolle, die Aufhebung der Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der Verzicht auf Ihre Approbation – all das können Sie jetzt bequem online beantragen. Nutzen Sie unser einfaches Online-Formular und erledigen Sie alle Formalitäten schnell und sicher.
Unabhängig von den Gründen für Ihre Betriebsaufgabe müssen Sie die zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen über die Unternehmensbeendigung informieren.
Folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um alle Formalitäten rechtssicher und schnell zu erledigen:
Jetzt Gewerbe online abmelden.
Sie möchten Ihr Unternehmen von einer anderen Person weiterführen lassen? Die Suche nach einer passenden Nachfolgerin oder einem Nachfolger für Ihr Unternehmen in NRW kann eine Herausforderung auf dem Weg zu einer geordneten Nachfolgeregelung darstellen. Genau hier unterstützt Sie die nexxt-change Unternehmensbörse – die größte Plattform für Unternehmensnachfolgen in Deutschland.
Sie bietet die Möglichkeit, Kontakt zu qualifizierten Führungskräften, Teilhaberinnen oder Teilhabern sowie Kaufinteressentinnen und -interessenten an Ihrem Unternehmen aufzunehmen.
Die nexxt-change Börse ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe.
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Nordrhein-Westfalen aufgeben? Dafür müssen Sie die Aufhebung der Bestellung bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie auf Ihre Approbation für eine der folgenden Berufsbezeichnungen verzichten möchten, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
Über unser Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Verzichtserklärung für folgende Gesundheitsberufe online einreichen:
Sie können Ihr Gewerbe in NRW online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abmelden. Füllen Sie den Online-Antrag aus und reichen Sie die benötigten Unterlagen digital ein. Alternativ ist eine Abmeldung auch persönlich oder schriftlich per Formular bei der zuständigen Behörde möglich.
Eine Unternehmensnachfolge bietet folgende Vorteile:
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