Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.
Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafter:innen (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter erforderlich ist.
Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?
Ein Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn Sie
- den Betrieb in eine andere Stadt verlegen,
- den Betrieb aufgeben oder
- aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:
- einen Zugang zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Servicekonto, Unternehmenskonto, BUND-ID)
- Ausweisdokumente bei Anmeldung über ein Servicekonto
Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.
Für eine Abmeldung vor Ort benötigen Sie:
- das Formular für die Gewerbeabmeldung
- Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
- wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)
Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.
common.download:
Formular GewerbeabmeldungWas kostet die Abmeldung?
In NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.
Nachfolger oder Nachfolgerin gesucht?
Auf Deutschlands größter Unternehmensnachfolge-Börse „nexxt-change“ können Sie Ihr Unternehmen einstellen und vermitteln. Hier gelangen Sie zu nexxt-change.org