Wirtschafts-Service-Portal

Gewerbe abmelden

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Gewerbeabmeldung nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erforderlich ist.

Zum Online-Antrag Gewerbeabmeldung

Wann muss man ein Gewerbe abmelden?

Eine Abmeldung des Gewerbes muss erfolgen bei:

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes, beispielsweise nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen kommunalen Gewerbebehörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zu einer GmbH
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.

Gewerbe online abmelden: Welche Unterlagen benötige ich?

Um ein Gewerbe online abmelden zu können, benötigen Sie:

Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.

Für eine Abmeldung des Gewerbes vor Ort bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle benötigen Sie:

  • das Formular für die Gewerbeabmeldung
  • Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
  • wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)

Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.

common.download:

Formular Gewerbeabmeldung.pdf
(PDF, 82 Kb)

Gewerbe abmelden: Kosten

In NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.

Gewerbe rückwirkend abmelden

Die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung sieht vor, dass die Gewerbeabmeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Wenn Sie ihr Gewerbe rückwirkend abmelden wollen, sollte ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Führen Sie die Gewerbeabmeldung erst später durch, kann die für Sie zuständige Gewerbemeldestelle eine Strafe bzw. ein Bußgeld verhängen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Nachfolgerin oder Nachfolger für Ihr Gewerbe gesucht?

Auf Deutschlands größter Unternehmensnachfolge-Börse „nexxt-change“ können Sie Ihr Unternehmen einstellen und vermitteln. Hier gelangen Sie zu nexxt-change.org.

FAQs: Gewerbe abmelden

Muss ich das Finanzamt über meine Gewerbeabmeldung informieren?

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

Was passiert, wenn ich ein Gewerbe nicht abmelde?

Gemäß der Gewerbeordnung müssen alle Gewerbemeldungen unverzüglich erfolgen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Gewerbeabmeldung. Ohne die Gewerbeabmeldung zahlen Sie weiter Steuern und Beiträge bei den entsprechenden Kammern und Berufsgenossenschaften.

Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.

Muss ich bei der Gewerbeabmeldung Steuern nachzahlen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie nach der Gewerbeabmeldung Steuern nachzahlen müssen, können Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden. Ob Sie Steuern nachzahlen müssen, hängt von Ihren Einkünften und dem Zeitpunkt der Abmeldung ab. Wenn Sie bis zur Abmeldung Gewinne erzielt haben, könnten Steuern fällig werden. Geschäftliche Unterlagen, wie Verträge, Akten, Rechnungen und Mahnungen sollten Sie zehn Jahre lang aufbewahren.

Wie funktioniert eine Gewerbeabmeldung bei Umzug?

Wenn Ihr Unternehmen von einer Kommune in eine andere umzieht, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Am neuen Standort ist dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenn Ihr Unternehmen innerhalb einer Kommune umzieht, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Den Onlineantrag der für Sie passenden Gewerbeanzeige finden Sie hier.

Kann ich mein Gewerbe abmelden und wieder anmelden?

Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden und wieder anmelden, bei:

  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes, beispielsweise nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen kommunalen Gewerbebehörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zu einer GmbH
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung.

Ist diese Seite hilfreich?

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
Über das Portal

Das WSP.NRW ist die zentrale Plattform in NRW, um über 80 Online-Dienste für Gewerbetreibende, Freie Berufe, grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse digital und einfach abzuwickeln.

© 2025 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.