Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.
Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erforderlich ist.
Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?
Ein Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn Sie
- den Betrieb in eine andere Stadt verlegen,
- den Betrieb aufgeben oder
- aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:
- einen Zugang zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Servicekonto, Unternehmenskonto, BUND-ID)
- Ausweisdokumente bei Anmeldung über ein Servicekonto
Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.
Für eine Abmeldung vor Ort benötigen Sie:
- das Formular für die Gewerbeabmeldung
- Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
- wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)
Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.
common.download:
Formular GewerbeabmeldungWas kostet die Abmeldung?
In NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.
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