Wirtschaft Service Portal

Gewerbeabmeldung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafter:innen (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter erforderlich ist.

Zum Online-Antrag Gewerbeabmeldung

Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?

Ein Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn Sie

  • den Betrieb in eine andere Stadt verlegen,
  • den Betrieb aufgeben oder
  • aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:

  • einen Zugang zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Servicekonto, Unternehmenskonto, BUND-ID)
  • Ausweisdokumente bei Anmeldung über ein Servicekonto

Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.

Für eine Abmeldung vor Ort benötigen Sie:

  • das Formular für die Gewerbeabmeldung
  • Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
  • wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)

Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.

common.download:

Formular Gewerbeabmeldung
(PDF, 31 Kb)

Was kostet die Abmeldung?

In NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.