Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Gewerbeabmeldung nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.
Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erforderlich ist.
Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.
Hier können Sie Ihr Gewerbe online abmelden.
Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert.
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Formular GewerbeabmeldungIn NRW ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.
Die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung sieht vor, dass die Gewerbeabmeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Wenn Sie ihr Gewerbe rückwirkend abmelden wollen, sollte ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Führen Sie die Gewerbeabmeldung erst später durch, kann die für Sie zuständige Gewerbemeldestelle eine Strafe bzw. ein Bußgeld verhängen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
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Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Gemäß der Gewerbeordnung müssen alle Gewerbemeldungen unverzüglich erfolgen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Gewerbeabmeldung. Ohne die Gewerbeabmeldung zahlen Sie weiter Steuern und Beiträge bei den entsprechenden Kammern und Berufsgenossenschaften.
Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie nach der Gewerbeabmeldung Steuern nachzahlen müssen, können Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden. Ob Sie Steuern nachzahlen müssen, hängt von Ihren Einkünften und dem Zeitpunkt der Abmeldung ab. Wenn Sie bis zur Abmeldung Gewinne erzielt haben, könnten Steuern fällig werden. Geschäftliche Unterlagen, wie Verträge, Akten, Rechnungen und Mahnungen sollten Sie zehn Jahre lang aufbewahren.
Wenn Ihr Unternehmen von einer Kommune in eine andere umzieht, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Am neuen Standort ist dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenn Ihr Unternehmen innerhalb einer Kommune umzieht, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Den Onlineantrag der für Sie passenden Gewerbeanzeige finden Sie hier.
Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden und wieder anmelden, bei: