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Pilotprojekte

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die laufenden Pilotprojekte, die zur Erreichung des Reifegrads 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beziehungsweise der Registermodernisierung durchgeführt werden.

Handelsregister

Das Pilotprojekt „Verwaltungsschnittstelle Handelsregister“ setzt ergänzend zum EfA-Umsetzungsprojekt (Einer-für-Alle-Umsetzungsprojekt) im Themenfeld „Querschnitt“ an. In diesem Themenfeld wird eine Verwaltungsschnittstelle zum Handelsregister entwickelt. Die Arbeiten mit und im WSP.NRW zielen auf eine Anbindung des Registers an das nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) ab. Damit verbunden ist die Nutzung des generischen Datenabrufstandards und der Komponenten, die gemäß dem Zielbild des IT-Planungsrates benötigt werden.

Ein großer Vorteil des WSP.NRW ist, dass die Online-Dienste bereits inhärent auf Standards aufbauen. So wird beispielsweise XUnternehmen, einer der zentralen XÖV-Standards, schon regelmäßig genutzt: Sowohl die Verwaltungsschnittstelle des Personalwesens als auch der generische Datenabrufstandard setzen auf XUnternehmen auf. Das WSP.NRW kann so als Scharnier funktionieren und die Vorteile des NOOTS nachdrücklich verdeutlichen.

Geplant ist, die Ergebnisse der Arbeiten des Themenfelds „Querschnitt“ mitzunutzen. Am Beispiel ausgewählter Anwendungsfälle soll zudem parallel zur Entwicklung der Verwaltungsschnittstelle ein Nachweisabruf mittels des generischen Abrufstandards erprobt werden. Dies erfordert mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass die von der EU vorgegebene Lösung speziell für die ausgewählten Anwendungsfälle angepasst beziehungsweise profiliert wird. Ein möglicher Lösungsansatz bei der Anpassung kann darin bestehen, ein Mapping zwischen dem generischen Standard und der Verwaltungsschnittstelle zu entwickeln. Im Erfolgsfall soll die Lösung über die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) in einen bundesweit einheitlichen Betrieb überführt werden. Am Anfang der Konfiguration eines Online-Dienstes werden zudem Referenzprozesse, Referenzressourcen und weitere einheitliche Tools bereitgestellt, die auf den verfügbaren Standards der KoSIT und des Föderalen Informationsmanagements (FIM) aufbauen. Dazu zählt neben XGewerbeordnung (XGewO) beispielsweise auch XUnternehmen.

Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister

Um zeitnah den in Deutschland häufig benötigten Nachweisaustausch zwischen unterschiedlichen Behörden zu erproben, wird in einem weiteren Pilotprojekt das Gewerbezentralregister (GzR) beziehungsweise das Bundeszentralregister (BzR) in den Blick genommen. Beide Register haben – neben dem Handelsregister – in den Online-Diensten des WSP.NRW eine herausragende Bedeutung. Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich die EfA-Umsetzungsverantwortung für die Anbindung des GZR im Themenfeld „Querschnitt“ übernehmen.

Sowohl das GZR als auch das BZR gehören zu den Registern, die in der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) aufgeführt werden. Für diese Register besteht gemäß § 7 Abs.2 IDNrG eine Verpflichtung zur Datenübermittlung in Form des 4-Corner-Modells. Für beide Register ist die Anbindung an das NOOTS somit obligatorisch. Hierfür sollen nach derzeitigem Kenntnisstand im nationalen Kontext die Standards XTA (Standard für den einheitlichen Zugang zu Datentransportverfahren im E-Government) und OSCI (Online Services Computer Interface: Standard für Transportverfahren im e-Government) genutzt werden. Zudem sollen das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV), die Software Governikus sowie die Public-Key-Infrastruktur der Verwaltung zum Einsatz kommen.

Anlässlich des EfA-Umsetzungsprojekts könnten in Ergänzung zur Registerschnittstelle die folgenden Aufgabenschwerpunkte umgesetzt werden, die auf das Erreichen des OZG-Reifegrads 4 abzielen:

  • (Weiter-)Entwicklung der fachlichen und technischen Anforderungen an die Registerschnittstelle von GZR und ggf. BZR im Rahmen des OOTS/NOOTS (4-Corner-Modell)
  • Weiterentwicklung des generischen Datenaustauschstandards für Registerabrufe, der zur Anbindung des Handelsregisters entwickelt wurde, im Sinne eines Fachmoduls zur Anbindung des GZR und ggf. des BZR
  • Erarbeitung der Anforderungen für notwendige Rechtsänderungen hinsichtlich eines medienbruchfreien Registerabrufs unter Anbindung von Portalen als Einheitliche Stelle nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Umsetzung des 4-Corner-Modells

Abschließend könnte ggf. eine weitere Infrastrukturkomponente des Zielbildes von OOTS/NOOTS integriert werden, beispielsweise die Weiterentwicklung der Public-Key-Infrastruktur. Auch das Integrieren einer weiteren Pilotierung des Datenschutzcockpits könnte umgesetzt werden, ggf. in Mit-/Nachnutzung des Piloten aus Bremen.

Digital Europe for All (DE4A)

Die Anforderungen, die auf europäischer Ebene aus der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) resultieren, laufen auf eine Erprobung des grenzüberschreitenden Nachweisabrufs mit weiteren europäischen Mitgliedsstaaten (voraussichtlich den Niederlanden und Österreich) hinaus. Erste Schritte sind dort jeweils bereits getan. In diesen Teilprojekten liegt der Schwerpunkt auf der Anschlussfähigkeit des nationalen Systems an das europäische. Zu den Herausforderungen gehören insbesondere:

  • Management der unterschiedlichen Standards und Technologien der Datenübermittlung: OSCI (Online Services Computer Interface) im nationalen Kontext, AS4 (Applicability Statement 4) im europäischen Kontext.

  • Abbildung einer Authentifizierung, die mit der eIDAS-Verordnung (eIDAS: electronic IDentification, Authentification and trust Services) konform ist.

  • Übermittlung der relevanten Datenfelder (minimum data set für natürliche und juristische Personen) mittels des Exchange Data Model auf europäischer Ebene sowie an nationale Systeme. Es ist geplant, im WSP.NRW einen eIDAS-Connector zu entwickeln und zu implementieren. Damit kann z. B. mit dem ELSTER-Unternehmenskonto auf die eIDAS-Nodes zugegriffen werden. So wird eine europäische Identifikation der Nutzenden und der durch sie vertretenen Personen und Unternehmen ermöglicht, die möglichst konform mit der eIDAS-Verordnung ist.

  • Präzises Mapping von Syntax und Semantik der Single-Digital-Gateway-Datenstrukturen mit dem nationalen Pendant, voraussichtlich nicht nur für Request und Response, sondern auch für den Nachweis selbst. Dieser soll als strukturiertes Dokument für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung auf Seiten der abrufenden Stelle genutzt werden.

  • Umgang mit der – in diesem Fall aufgrund der Vorgaben der SDG-VO zwingend erforderlichen – Preview-Komponente auf Seiten der abrufenden Stelle.

In diesem Teilprojekt soll die Entwicklung eines SDG-Connectors als technische Lösung für den Anschluss des NOOTS an das OOTS der EU geprüft werden, die auch in anderen Vorhaben beziehungsweise anderen Kopfstellen wiederverwendet werden kann.

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