Navigationshinweise zur Slideshow Benutze im nächsten Element die Pfeiltasten links und rechts zum Blättern der Slideshow Der Einheitliche Ansprechpartner für NRW Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden. Berufsanerkennung Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung sogar verbindlich vorgeschrieben, um in Deutschland arbeiten zu können. Das hängt vom Beruf ab. Europäischer Berufsausweis Der Europäische Berufsausweis soll das Berufsanerkennungsverfahren vereinfachen. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Bescheinigung, welche der Anerkennung von Berufsqualifikationen in EU-Ländern dient. Grenzüberschreitend tätig werden Grenzüberschreitend arbeiten Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eine grenzüberschreitende Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dieses in bestimmen Fällen anzeigen. Pause Play Einheitlicher Ansprechpartner Aktuelle Information „Aufgrund der aktuellen Corona-Krise steht Ihnen der Dienst des Einheitlichen Ansprechpartners NRW derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis!“ Zuständigkeitsfinder Finden Sie hier die zuständige Stelle für Ihr Anliegen TOP 10 Gewerbe Anmeldung Gewerbe Abmeldung Gewerbe Ummeldung Berufsanerkennung Grenzüberschreitend Gaststätte Handwerksrolle Reisegewerbekarte Gewerbelegitimationskarte Weitere Dienstleistungen Geschäftslagen Sie möchten ein Unternehmen gründen Sie möchten sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen? Noch vor der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Behörde sollten Sie einige Faktoren beachten. Führung eines Unternehmens Diese Aufgabe ist mit einem beträchtlichen Maß an Verantwortung und vielfältigen Pflichten verbunden. Hier finden Sie eine Übersicht über Finanzen, Controlling, Hilfestellungen der Agentur für Arbeit, Wissenswertes zur Personalführung und dem Vergaberecht in NRW. Ihren Betrieb schließen Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin kann sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, das Gewerbe oder den Betrieb aufzugeben oder die Geschäftsidee grundlegend neu zu überdenken. Grenzüberschreitend Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Berufsanerkennung Das Verfahren Berufe EA NRW Über uns FAQ
Der Einheitliche Ansprechpartner für NRW Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden.
Berufsanerkennung Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung sogar verbindlich vorgeschrieben, um in Deutschland arbeiten zu können. Das hängt vom Beruf ab.
Europäischer Berufsausweis Der Europäische Berufsausweis soll das Berufsanerkennungsverfahren vereinfachen. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Bescheinigung, welche der Anerkennung von Berufsqualifikationen in EU-Ländern dient.
Grenzüberschreitend arbeiten Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eine grenzüberschreitende Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dieses in bestimmen Fällen anzeigen.
Sie möchten ein Unternehmen gründen Sie möchten sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen? Noch vor der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Behörde sollten Sie einige Faktoren beachten.
Führung eines Unternehmens Diese Aufgabe ist mit einem beträchtlichen Maß an Verantwortung und vielfältigen Pflichten verbunden. Hier finden Sie eine Übersicht über Finanzen, Controlling, Hilfestellungen der Agentur für Arbeit, Wissenswertes zur Personalführung und dem Vergaberecht in NRW.
Ihren Betrieb schließen Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin kann sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, das Gewerbe oder den Betrieb aufzugeben oder die Geschäftsidee grundlegend neu zu überdenken.
Grenzüberschreitend Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten.