Wirtschafts-Service-Portal

Apotheken und Arzneimittel

Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken verkaufen wollen, müssen Sie dies anzeigen.

Ist diese Seite hilfreich?

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
Über das Portal

Das WSP.NRW ist die zentrale Plattform für digitale Serviceleistungen für Gewerbetreibende, Freie Berufe und grenzüberschreitende Dienstleister.
Mehr als 400 Anträge können durch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer über das WSP.NRW einfach, schnell und digital gestellt werden.

© 2024 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.