Diese Erklärung wurde am 09. November 2022 aktualisiert. Sie gilt für die Website service.wirtschaft.nrw sowie für alle auf dieser Seite bereitgestellten Formulare.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, den Webauftritt service.wirtschaft.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Für das Land NRW gelten das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW).
Zurzeit ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nur teilweise nach den oben genannten Gesetzen und Verordnungen barrierefrei. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Der Kontrast bei einigen Elementen ist zu gering oder die hinterlegten PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei. Des Weiteren fehlen zum Teil Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte.
Im Einzelnen sind auf den Seiten und in den angebotenen Formularen vor allem folgende Barrieren vorhanden:
Alle offenen Punkte werden in folgenden Versionen des Wirtschafts-Service-Portals behoben.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen?
Finden Sie zum Beispiel,
Dann können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden:
Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW
c/o Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Deutschland
E-Mail: info@nrw-ea.de
Tel: +49 5231 71 3450
Fax: +49 5231 7182 3450
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 211 855 3451.