Wirtschafts-Service-Portal

EfA-Nachnutzung (Einer-für-Alle-Nachnutzung)

Für Behörden und Organisationen kann es zeit- und kostensparend sein, wenn sie auf bereits entwickelte elektronische Services anderer Behörden und Organisationen zurückgreifen können. Dies gilt vor allem bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Anträgen. Das Zurückgreifen soll mit der EfA-Nachnutzung ermöglicht werden: Digitale Prozesse und Dienstleistungen sollen auf diese Weise besser automatisiert und implementiert werden.

In der folgenden Übersicht finden Sie Neuigkeiten und wichtige Informationen zur EfA-Nachnutzung.

Neuigkeiten

Sie suchen eine zukunftsfähige Portal-Infrastruktur für Ihre Organisation in Nordrhein-Westfalen? Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet eine auf Open-Source-Technologien basierende Software-Architektur, die ständig weiterentwickelt wird.

EfA-Umsetzung / EfA-Mitnutzung und -Nachnutzung

Derzeit wird ein mandantenfähiges Witschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) umgesetzt. Dieses knüpft spezifische Parameter und Einstellungen an einen Mandanten und hinterlegt diese. Die Einbindung der Prozesse und Formulare in die eigenen Portale kann dann auf verschiedene Weise erfolgen: von einer einfachen parametrisierten Verlinkung bis zu einer Einbettung über Web-Components oder einer direkten Nutzung von Application Programming Interfaces (API) und Schnittstellen. Der Login erfolgt über ein interoperables Nutzerkonto (ELSTER-Unternehmenskonto, ggf. zusätzlich über ein landeseigenes Nutzerkonto). Anhand des eingehenden Links identifiziert das WSP.NRW die Herkunft / das Bundesland der Nutzenden und leitet entsprechende Umgebungsparameter (z. B. Farbgebungen, Logos etc.) sowie landesspezifische Anpassungen im Formular ab. Den vollständigen Anbindungsleitfaden finden Sie auf der Informationsplattform des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Technisch: Die Formulare sind XÖV-standardisiert (XÖV: XML in der öffentlichen Verwaltung). Das Routing soll über FIT-Connect erfolgen.

Finanziell: Diese Frage wird vom Programmmanagement des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wie folgt beantwortet: „Über das Konjunkturpaket kann die Implementierung von Schnittstellen in den Fachverfahren der nachnutzenden Länder grundsätzlich nicht finanziert werden. Es obliegt dem EfA gebenden Land, im Rahmen des Projektes einen Schnittstellenstandard zu entwickeln. Grundsätzlich sollten hier bereits in einem frühen Stadium nachnutzende Länder und deren Fachverfahrenshersteller eingebunden werden, um alle relevanten Anforderungen berücksichtigen zu können. Die Fachverfahrenshersteller – insbesondere wenn es Wettbewerb gibt – haben in der Regel ein Eigeninteresse, die Schnittstelle zu implementieren.

Abhängig vom konkreten Projektumfeld kann es Konstellationen geben, in denen die Schnittstellenentwicklung eine Nachnutzungshürde darstellt oder gar kein Wettbewerb von Fachverfahren vorhanden ist. In solchen Fällen kann das EfA gebende Land mit etwaigen Restmitteln des Umsetzungsprojektes die Implementierung oder Lizenzierung von kostenfreien Schnittstellen in Erwägung ziehen.“ Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) verwendet die offiziellen XÖV-Standards, soweit vorhanden, und stellt die entsprechenden Daten über Standardschnittstellen (z. B. FIT-Connect) zur Verfügung.

Ja, wir sind mit verschiedenen Fachverfahrensherstellern im Austausch und haben diesen Aspekt bereits in unser Anbindungskonzept aufgenommen. Dieses kann bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt werden (Mail an ozgmwide@cassini.de).

Die Nutzung von Jira ist aktuell nur für Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Dies ist unter anderem dem aktuell genutzten Lizenzmodell geschuldet. Im EfA-Kontext wäre der Anschluss der nachnutzenden Länder derzeit auf die Übergabe des Antrags an die empfangende Stelle begrenzt. Offen ist noch, ob und wie ein Rückkanal an die Nutzenden ausgestaltet sein kann.

Geplant ist die Nutzung von FIT-Connect. Derzeit ist noch unklar, wann und mit welchem Funktionsumfang FIT-Connect zur Verfügung stehen wird.

Nach Absenden des Formulars wird ein Payment-Provider angesprochen, in der Regel ePayBL. Sofern Ihr Bundesland auch ePayBL nutzt, ist diese Nutzung bei der Nachnutzung von in NRW entwickelten Formularen möglich. Prinzipiell sind auch andere Zahlungsdienstleister denkbar, diese müssten jedoch separat implementiert werden.

Eine Aufstellung zu den Kosten der EfA-Mitnutzung finden Sie hier.

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