Medienbruchfreier Nachweisabruf
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) in Nordrhein-Westfalen betreibt das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Mit dem Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes (WiPG) im Sommer 2020 wurde das WSP.NRW zum zentralen digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW). Damit wurden folgende Vorgaben erfüllt: die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) der EU sowie die europäische Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie (Service des Einheitlichen Ansprechpartners). Das WSP.NRW ist zudem einheitlliche Stelle nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Bereits 2018 hat NRW für das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung (UFE) des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Umsetzungsverantwortung für eine Reihe von OZG-IDs übernommen – gemeinsam mit den Ländern Hamburg (Themenfeld-Federführung) und Bremen (Mitarbeit). Inzwischen entwickelt NRW in insgesamt zehn Einer-für-Alle-Umsetzungsprojekten (EfA-UP) eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft – themenfeld- und fachbereichsübergreifend. Dies umfasst OZG-IDs in den Themenfeldern UFE, Steuern und Zoll, Umwelt sowie Arbeit und Ruhestand. Das MWIKE hat das WSP.NRW 2020 konsequent umgebaut in Richtung einer Microservice-Architektur. Dies war unter anderem notwendig wegen der technischen Anforderungen im Sinne der EfA-Mindestanforderungen. Mit dieser technischen Grundausrichtung und der konsequenten Verfolgung einer Open-Source-Strategie sind wir inzwischen in der Lage, auch IT-Komponenten zur EfA-Mitnutzung bereitzustellen.
Der nächste Schritt zur Weiterentwicklung des Portals in Richtung des OZG-Reifegrades 4 ist insoweit folgerichtig. Das WSP.NRW wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
In der folgenden Übersicht finden Sie Pilotprojekte und weitere Informationen zum medienbruchfreien Nachweisabruf.