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Mitnutzungsallianz NRW

Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) soll eine Umsetzung der Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschleunigen: Ein Bundesland setzt federführend 1 von 14 OZG-Themenfeldern gemeinsam mit einem Bundesressort um und stellt anschließend allen anderen Bundesländern die Nachnutzung zur Verfügung. Damit die Nachnutzung möglichst niedrigschwellig umgesetzt werden kann, ist eine hohe Standardisierung bei der Entwicklung jedes OZG-Leistungsbündels nötig.

Dennoch sieht das EfA-Prinzip ebenfalls vor, dass zur Nachnutzung bereitgestellte Komponenten der OZG-Leistungsbündel bedarfsentsprechend angepasst werden können. Um diese individuellen Anpassungen umzusetzen, wurden bundesweit vier Dimensionen festgelegt: organisatorische, technische, rechtliche und finanzielle Dimension.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zur EfA-Mitnutzung

Bei Fragen zur Mitnutzung von EfA-Diensten melden Sie sich gerne per E-Mail an folgende Adresse:

ozgmwide@cassini.de

Gewinnung von Stakeholdern für die Nachnutzungs-Allianz

Die nach dem EfA-Prinzip umgesetzten Verwaltungsleistungen werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt. Die Fülle der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen sowie ihre fachliche Heterogenität sorgen dabei für ein großes Interesse in den unterschiedlichsten Ressorts der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund führt das MWIKE bereits Gespräche mit 15 interessierten Bundesländern sowie zahlreichen Stakeholdern aus Kammern und Verbänden. Interessierte Bundesländer werden dabei durch einen vordefinierten Ende-zu-Ende-Prozess geführt und zu verschiedenen Informationsveranstaltungen eingeladen. Diese sollen den Bundesländern einen tiefgreifenden fachlichen sowie technischen Austausch ermöglichen und Fragen zur Nachnutzung klären.

Übersicht über bereits beigetretene Institutionen zur interöffentlichen Vereinbarung

Die interöffentliche Vereinbarung wurde zwischen der Dataport AöR (Kommunalvertreter für das Land Schleswig-Holstein und Hamburg) und der d-NRW AöR (Kommunalvertreter für Nordrhein-Westfalen) geschlossen. Die FITKO ist der interöffentlichen Vereinbarung beigetreten. Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als Kommunalvertreter für Bayern sowie die Komm.ONE AöR als Kommunalvertreter für Baden-Württemberg befinden sich im Beitrittsprozess. Mit weiteren Ländern finden Beitrittsgespräche statt.

Kommunalvertreter.NRW

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