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Once-Only-Schnittstelle zwischen OZG-Umsetzung und Registermodernisierung– Status quo

I. Hintergrund

Die Realisierung des Once-Only-Prinzips („Grundsatz der einmaligen Erfassung“ von Daten) ist das wesentliche Ziel im Rahmen des IT-Planungsratsprojekts „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für die Erreichung des Reifegrads 4 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Erreichung des Reifegrads 4 führt dazu, dass Daten und Nachweise der Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung direkt aus den jeweiligen Registern abgerufen werden können. So müssen Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht mehr erneut eingereicht werden.

Dafür sind an der Schnittstelle zwischen OZG-Umsetzung und Registermodernisierung zunächst Daten und Nachweise zu identifizieren, die für die jeweiligen OZG-Leistungen benötigt werden. Anschließend findet die Prüfung der führenden Register je Nachweis im Sinne des „single-point-of truth“ statt.

Hierzu konnte bisher eine initiale Liste von Nachweisanforderungen und -typen erstellt werden und divergierende fachliche Anforderungsbezeichnungen vereinheitlicht werden. Diese werden derzeit mit den Ergebnissen des sog. „Evidence-Survey“ im europäischen Raum abgeglichen, um eine homogene Beschreibung von Nachweisen sicherzustellen. Ziel ist der mittelfristige Aufbau eines Nachweiskatalogs mit eindeutigen Nachweis-IDs, mit dessen Hilfe die technische Umsetzung des Once-Only-Verfahrens vorangetrieben werden kann.

II. Once-Only-Pilotierungsvorhaben

Zudem wurden grenzüberschreitende Once-Only-Pilotierungsvorhaben im Kontext der Umsetzung der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-Verordnung) der EU identifiziert und mit deren Umsetzung begonnen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Once-Only-Verfahren mit Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu pilotieren und dabei skalierbare Erkenntnisse für die nationale Umsetzung des Art. 14 der SDG-Verordnung in Deutschland zu gewinnen. In Artikel 14 der SDG-VO ist das technische System für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen (nationales Once Only Technical System – NOOTS) und die Anwendung des Once-Only-Prinzips geregelt.

Im Bereich der Verzahnung von Registermodernisierung, der Umsetzung des Art. 14 SDG-VO und dem OZG werden im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) als zentralem digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW diverse Pilotprojekte realisiert, u.a. das Projekt „Anbindung des Handelsregisters zur Erprobung von NOOTS-Komponenten“ als auch der „Deutsch-niederländische Once-Only-Pilot zur Anbindung an das SDG-OOTS - Gewerbeanzeige/-anmeldung“. In beiden Projekten konnten sowohl die Planungsphasen sowie die Erstellung der Grobkonzeption abgeschlossen werden und gelang bereits ein erster technischer „Durchstich“ zwischen den Registern und dem WSP.NRW.

Pilotprojekt zur Handelsregisteranbindung

Durch das Pilotprojekt der Handelsregisteranbindung sollen wichtige Erkenntnisse für den Once-Only-Datenaustausch im NOOTS gewonnen werden. Dabei soll die Anbindung des Handelsregisters (sog. Data Provider) an das WSP.NRW (sog. Data Consumer) die Entwicklung und Erprobung der bislang im Architekturzielbild der Registermodernisierung fehlenden Infrastrukturkomponenten ermöglichen. Im Rahmen des OZG ermöglicht der Pilot die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen im OZG-Reifegrad 4, was bedeutet, dass Nachweisinformationen elektronisch und medienbruchfrei aus dem Handelsregister abgerufen werden können.

Deutsch-niederländisches Pilotprojekt

Der Pilot zwischen NRW, dem BMI und den Niederlanden zur Verprobung eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsservices konnte in Kooperation mit der Gewerbebehörde der Stadt Düsseldorf am 6. Dezember 2022 einen großen Erfolg vermelden: Drei niederländische Pilotnutzerinnen haben ihr Gewerbe erfolgreich über das WSP.NRW bei der Gewerbebehörde der Stadt Düsseldorf angezeigt. Das Projekt basiert auf den beidseitigen NOOTS und einem europäischen Kommunikationsansatz (Digital Europe for All – DE4A). Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgte über die das europäische System eIDAS und das niederländische System eHerkenning. Der niederländische Handelsregisterauszug wurde auf Wunsch der Nutzerinnen („explicit request“ i.S.d. Art. 14 SDG-Verordnung) über das niederländische DE4A OOTS automatisiert abgerufen, eine Vorschau („preview“ i.S.d. Art. 14 SDG-Verordnung) den Nutzerinnen angezeigt und der Handelsregisterauszug schließlich über das WSP.NRW eingereicht. Bei der anschließenden Gewerbeanzeige im WSP.NRW wurden die erhaltenen Daten automatisch vorausgefüllt. Es wurden echte Unternehmen und Unternehmensdaten verwendet und auch die Bezahlung der Gewerbeanmeldegebühr korrekt ausgelöst und ausgeführt.

Ein kurzes Video zum Pilotprojekt können Sie hier einsehen: Nextcloud (bund.de)

Damit konnte das Ziel des Pilotprojekts, einen ersten technischen Durchstich bei der Erbringung eines grenzüberschreitenden Nachweisabrufs und einer grenzüberschreitenden Identifizierung und Authentifizierung zu erzielen, in nur einem Jahr erreicht werden. Dem Pilotprojekt als erstes grenzüberschreitendes Projekt seiner Art in Deutschland ist damit ein Meilenstein für die weitere Entwicklung von Infrastrukturkomponenten für den Once-Only-Datenaustausch und die Umsetzung der SDG-Verordnung bis Ende 2023 gelungen. Eine Weiterführung des Projekts für das umgekehrte Szenario einer Gewerbeanzeige eines deutschen Unternehmens in den Niederlanden mit Entwicklung und Nutzung von SDG OOTS-Komponenten ist für 2023 geplant.

Deutsch-österreichisches Pilotprojekt

Daneben fokussiert ein geplanter deutsch-österreichischer Pilot die gemäß der SDG-Verordnung geforderte Anbindung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsservices über das europäische Once Only Technical System (OOTS) bis Ende 2023. Die Services bauen auf denen des gemeinsamen Piloten mit den Niederlanden auf, auch im technischen Umfeld ist eine Nachnutzung von Komponenten und/oder Erkenntnissen aus dem Piloten mit den Niederlanden geplant. Der primäre Fokus ist jedoch die notwendige Entwicklung eines sog. SDG-Connectors als ein gemeinsam geplantes Vorhaben von Deutschland, Österreich und ggf. weiteren Mitgliedstaaten, der im Nachgang auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden soll. Der SDG-Connector „übersetzt“ dabei u.a. die verschiedenen Datenaustauschformate der EU-Mitgliedstaaten und soll nach der Pilotierung als Einer-für-Alle (EfA)-Komponente im Rahmen der OZG-Umsetzung verwendet werden können.

Bei beiden grenzüberschreitenden Pilotprojekten soll der Verwaltungsaufwand für niederländische bzw. österreichische Unternehmer, die in Deutschland tätig sind oder werden wollen und umgekehrt, verringert werden. Die Projekte sollen einen standardisierten, vollständig digitalen Abruf von Nachweisdaten von deutschen und niederländischen bzw. österreichischen Registerbehörden demonstrieren und damit Nachweise in Papierform ersetzen. Dem WSP.NRW als zentrale Plattform für alle Pilotprojekte kommt damit eine entscheidende, weit über NRW hinausreichende Bedeutung bei der Verzahnung von Registermodernisierung und OZG-Umsetzung zu.

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