Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin kann sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, das Gewerbe oder den Betrieb aufzugeben oder die Geschäftsidee grundlegend neu zu überdenken.
Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie Ihr Unternehmen aufgeben, müssen Sie die Stelle, bei der Sie Ihr Unternehmen ursprünglich angemeldet haben, über die Betriebsaufgabe unterrichten. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
Die Suche nach dem richtigen Nachfolger bzw. der richtigen Nachfolgerin ist für viele Firmeninhaber/innen einer der schwierigsten Abschnitte auf dem Weg zu einer geordneten Nachfolgeregelung. Kontakte zu qualifizierten Führungskräften und potentiellen Teilhaber/innen oder Käufer/innen stehen dabei im Vordergrund. Auf der anderen Seite bevorzugen zahlreiche zukünftige Existenzgründer/innen anstelle einer Neugründung den Einstieg als Teilhaber/in oder den gesamten Erwerb eines Unternehmens. Auch Sie benötigen deshalb Kontakt zu adäquaten Anbietern.
Hier setzt die nexxt-change Unternehmensbörse, eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie verschiedenen Verbänden, Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe, an. In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse werden alle regionalen Angebote und Nachfragen zusammengeführt und veröffentlicht.
Mit der Abmeldung des Gewerbes gibt der/die Gewerbetreibende seine/ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig auf. Bei Gesellschaften hat die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen zu erfolgen.
Beabsichtigt ein Unternehmen seine handwerkliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben oder liegen die Voraussetzungen zur Ausübung eines selbständigen Handwerkbetriebes als stehendes Gewerbe nicht mehr vor, hat eine Löschung aus der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe zu erfolgen.
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Wenn Sie auf Ihre Approbation für eine der folgenden Berufsbezeichnungen verzichten möchten, sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Die für Ihren Berufszweig korrekte Vorgehensweise wird Ihnen im Folgenden angezeigt. Dort werden Sie auch an die für Ihre Verzichtserklärung zuständige Stelle weitergeleitet.