Wenn Sie sich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen möchten, bietet Ihnen ein Kleingewerbe die ideale Möglichkeit, dies schnell und einfach zu tun. Erfahren Sie, was ein Kleingewerbe ist, wie Sie ein Kleingewerbe anmelden, welche Vorteile es bietet und welche Schritte Sie bei der Gründung beachten müssen.
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Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, welches einen Gewinn von 80.000 Euro und einen Jahresumsatz von 800.000 Euro nicht überschreitet.
Anmelden von Kleingewerbe: Vor- und Nachteile
Ein Kleingewerbe bietet Gründenden viele Vorteile. Zum einen ist die Gründung schnell und unkompliziert, da es keine aufwändigen Formalitäten gibt. Zum anderen können Kleingewerbetreibende von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wie beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung. Weitere Vorteile sind die geringen Kosten für die Gründung und die Verwaltung sowie die Flexibilität, die ein Kleingewerbe bietet.
Sie können also Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe auch ideal nebenberuflich betreiben oder es jederzeit erweitern oder verkleinern.
Nachteile für Kleingewerbetreibende sind die unbeschränkte persönliche Haftung mit Ihrem Privatvermögen, Umsatzgrenzen, Einschränkungen beim Firmennamen und auch ein möglicherweise geringeres Ansehen bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern aufgrund von meist fehlendem Stammkapital.
Für die Gründung müssen Sie ein Gewerbe anmelden und dabei Angaben zur Art des Gewerbes, der Gründungsform und den beteiligten Personen machen. Ein Kleingewerbe anmelden können Sie entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch.
In Nordrhein-Westfalen können Sie die Anmeldung eines Kleingewerbes auch ganz einfach online über den Online-Antrag auf eine Gewerbeanmeldung erledigen.
Auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW richten sich die Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, belaufen sich die Gebühren auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW auf 26 Euro.
Die Anzeigepflicht zur Anmeldung eines Kleingewerbes besteht ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Ob Sie für eine Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht, ist von mehreren Faktoren abhängig. Es empfiehlt sich, zu Beginn der Selbstständigkeit abzuklären, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit (nach dem Einkommensteuergesetz) handelt. Auskunft können hier Steuerberater und Steuerberaterinnen, das Finanzamt oder Organisationen wie das Institut für Freie Berufe (IFB) geben. Bei der Gewerbeanmeldung an sich ist es unerheblich, ob das Gewerbe ein Kleingewerbe sein soll oder nicht. Der Anmeldeprozess ist derselbe.
Wenn man ein Kleingewerbe betreiben möchte, gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Kleingewerbe hat in der Regel weniger bürokratischen Aufwand als eine GmbH oder AG, aber dennoch sollte man sich im Vorfeld gut informieren und beraten lassen, um keine wichtigen Schritte zu übersehen. Folgende Schritte sind für Sie bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu berücksichtigen:
Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender müssen Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dabei wird zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer unterschieden. Bis zu einem Umsatz von 25.000 Euro im Jahr müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall auch keine Vorsteuer geltend machen. Für die Einkommenssteuererklärung gibt es spezielle Formulare, die Sie vom Finanzamt erhalten. Folgende Regelungen gelten zu Steuern im Kleingewerbe:
Buchhaltung für Kleingewerbebetreibende
Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender sind Sie von vielen Regelungen des Handelsgesetzbuches nicht betroffen. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, über Ein- und Ausgaben Buch zu führen. Es empfiehlt sich jedoch und kann auch aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein. Hier ist die einfache Buchführung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Gewinnermittlung ausreichend. Falls Sie keine Erfahrung mit der Buchhaltung haben, empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin / einen Steuerberater oder eine Buchhalterin / einen Buchhalter zu engagieren.
Beachten Sie, dass Sie in einigen Fällen – neben dem Gewerbeschein – zusätzlich eine Erlaubnis oder eine Genehmigung zur Ausführung der Tätigkeit benötigen, beispielsweise wenn Sie im Lebensmittel- oder Gesundheitsbereich tätig werden möchten.
Als Kleingewerbetreibende haften alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen – also Sie selbst oder auch weitere beteiligte Gesellschafterinnen und Gesellschafter (z. B. in Form einer GbR).
Die Gründung eines Kleingewerbes kann eine gute Möglichkeit sein, um als Unternehmerin oder Unternehmer zu starten. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihre Gründung mit einem Kleingewerbe erfolgreich zu gestalten:
Für die Anmeldung eines Kleingewerbes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei der Gewerbeanmeldung ist es unerheblich, ob Ihr Gewerbe ein Kleingewerbe sein soll oder nicht. Der Anmeldeprozess ist derselbe. Sie können lediglich zwischen Haupterwerb und Nebenerwerb wählen.
Wenn Sie ein Kleingewerbe online anmelden möchten, fallen für Sie einmalig Gebühren bei der zuständigen Stelle an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Gewerbe anmelden: Unterlagen und Kosten“.
Eine entscheidende Voraussetzung, um ein Kleingewerbe zu betreiben, sind die Einnahmen, die ein Unternehmen pro Jahr erwirtschaftet. Dafür gibt es zwei Grenzsetzungen:
Sobald ein Unternehmen die vorgesehenen Grenzen an Umsatz und/oder Gewinn überschreitet, verändert sich seine Rechtsform. Das kleingewerbliche Einzelunternehmen wird dann zur Rechtsform Kaufmann e.K. und die GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Ein Kleingewerbe anzumelden, lohnt sich besonders in zwei Fällen: Wenn man ein Einzelunternehmen gründet und/oder wenn man saisonal oder nebenberuflich selbstständig ist und die Umsätze niedriger als die der hauptberuflichen Tätigkeit sind. Denn ein Kleingewerbe muss man nicht im Handelsregister eintragen lassen und man ist auch nicht zu einer kaufmännischen Buchführung verpflichtet – das spart eine Menge Papierkram.
Die folgenden Unterlagen werden bei der Anmeldung eines Kleingewerbes benötigt:
Nein. Eine gewerbliche Tätigkeit, also auch ein Kleingewerbe, ist gleichzeitig mit ihrem Beginn anzuzeigen. Wer sein Gewerbe nicht rechtzeitig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden.