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Kleingewerbe anmelden in NRW

Wenn Sie sich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen möchten, bietet Ihnen ein Kleingewerbe die ideale Möglichkeit, dies schnell und einfach zu tun. Erfahren Sie, was ein Kleingewerbe ist, wie Sie ein Kleingewerbe anmelden, welche Vorteile es bietet und welche Schritte Sie bei der Gründung beachten müssen.

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Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, welches einen Gewinn von 80.000 Euro und einen Jahresumsatz von 800.000 Euro nicht überschreitet.

Anmelden von Kleingewerbe: Vor- und Nachteile

Ein Kleingewerbe bietet Gründenden viele Vorteile. Zum einen ist die Gründung schnell und unkompliziert, da es keine aufwändigen Formalitäten gibt. Zum anderen können Kleingewerbetreibende von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wie beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung. Weitere Vorteile sind die geringen Kosten für die Gründung und die Verwaltung sowie die Flexibilität, die ein Kleingewerbe bietet.

Sie können also Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe auch ideal nebenberuflich betreiben oder es jederzeit erweitern oder verkleinern.

Nachteile für Kleingewerbetreibende sind die unbeschränkte persönliche Haftung mit Ihrem Privatvermögen, Umsatzgrenzen, Einschränkungen beim Firmennamen und auch ein möglicherweise geringeres Ansehen bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern aufgrund von meist fehlendem Stammkapital.

Wie kann man ein Kleingewerbe online anmelden in NRW?

Für die Gründung müssen Sie ein Gewerbe anmelden und dabei Angaben zur Art des Gewerbes, der Gründungsform und den beteiligten Personen machen. Ein Kleingewerbe anmelden können Sie entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch.

In Nordrhein-Westfalen können Sie die Anmeldung eines Kleingewerbes auch ganz einfach online über den Online-Antrag auf eine Gewerbeanmeldung erledigen.

Kleingewerbe anmelden: Kosten

Auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW richten sich die Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, belaufen sich die Gebühren auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW auf 26 Euro.

Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Anzeigepflicht zur Anmeldung eines Kleingewerbes besteht ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Ob Sie für eine Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht, ist von mehreren Faktoren abhängig. Es empfiehlt sich, zu Beginn der Selbstständigkeit abzuklären, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit (nach dem Einkommensteuergesetz) handelt. Auskunft können hier Steuerberater und Steuerberaterinnen, das Finanzamt oder Organisationen wie das Institut für Freie Berufe (IFB) geben. Bei der Gewerbeanmeldung an sich ist es unerheblich, ob das Gewerbe ein Kleingewerbe sein soll oder nicht. Der Anmeldeprozess ist derselbe.

Kleingewerbe anmelden: Was ist zu beachten?

Wenn man ein Kleingewerbe betreiben möchte, gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Kleingewerbe hat in der Regel weniger bürokratischen Aufwand als eine GmbH oder AG, aber dennoch sollte man sich im Vorfeld gut informieren und beraten lassen, um keine wichtigen Schritte zu übersehen. Folgende Schritte sind für Sie bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu berücksichtigen:

  • Idee entwickeln: Überlegen Sie sich, welche Tätigkeit Sie als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender ausüben möchten.
  • Geschäftsplan erstellen: Erstellen Sie einen Geschäftsplan, in dem Sie Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Marketingstrategien, Finanzierung und andere wichtige Aspekte beschreiben.
  • Rechtliche Voraussetzungen prüfen: Überprüfen Sie, ob Sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um ein Kleingewerbe zu gründen. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
  • Gewerbeanmeldung: Melden Sie Ihr Kleingewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde an. Alle Gewerbetreibenden (nach § 14 GewO Gewerbeordnung) sind dazu verpflichtet, die Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit anzuzeigen. Unser Gründungsassistent unterstützt Sie dabei, die korrekten Anträge für Ihr Anliegen zu finden.
  • Steuernummer beantragen: Beantragen Sie eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Kleingewerbe beim Finanzamt, indem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermitteln.
  • Versicherungen abschließen: Schließen Sie gegebenenfalls notwendige Versicherungen ab. Prüfen Sie, welche Versicherungen für Ihr Kleingewerbe sinnvoll sind. Hierzu gehören beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Anmeldung bei der IHK oder HWK: Alle Gewerbetreibenden sind verpflichtet, Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu werden. Den Erfassungsbogen dazu erhalten Sie von der zuständigen Kammer.
  • Anmeldung bei der Agentur für Arbeit: Möchten Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer (BBNR) bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Kleingewerbe anmelden: Steuern und Buchhaltung

Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender müssen Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dabei wird zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer unterschieden. Bis zu einem Umsatz von 25.000 Euro im Jahr müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall auch keine Vorsteuer geltend machen. Für die Einkommenssteuererklärung gibt es spezielle Formulare, die Sie vom Finanzamt erhalten. Folgende Regelungen gelten zu Steuern im Kleingewerbe:

  • Einkommenssteuererklärung: Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen führen, sind verpflichtet, ihre Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
  • Gewerbesteuer: Kleingewerbe sind gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Gewinn des Kleingewerbes und dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bis zum Freibetrag von 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Umsatzsteuer: Ein Kleingewerbe muss Steuern auf Umsätze aus seinen Lieferungen und Leistungen zahlen, wenn es nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender haben Sie hier die Möglichkeit der IST-Versteuerung. Die Umsatzsteuer wird hierbei im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erst fällig, wenn der Zahlungseingang erfolgt. So kann die Liquidität bewahrt werden.
  • Lohnsteuer: Möchten Sie im Kleingewerbe eigene Angestellte beschäftigen, müssen Sie außerdem die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.

Buchhaltung für Kleingewerbebetreibende
Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender sind Sie von vielen Regelungen des Handelsgesetzbuches nicht betroffen. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, über Ein- und Ausgaben Buch zu führen. Es empfiehlt sich jedoch und kann auch aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein. Hier ist die einfache Buchführung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Gewinnermittlung ausreichend. Falls Sie keine Erfahrung mit der Buchhaltung haben, empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin / einen Steuerberater oder eine Buchhalterin / einen Buchhalter zu engagieren.

Kleingewerbe anmelden: Rechtliche Voraussetzungen

Beachten Sie, dass Sie in einigen Fällen – neben dem Gewerbeschein – zusätzlich eine Erlaubnis oder eine Genehmigung zur Ausführung der Tätigkeit benötigen, beispielsweise wenn Sie im Lebensmittel- oder Gesundheitsbereich tätig werden möchten.

Haftung im Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibende haften alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen – also Sie selbst oder auch weitere beteiligte Gesellschafterinnen und Gesellschafter (z. B. in Form einer GbR).

Kleingewerbe anmelden: Tipps

Die Gründung eines Kleingewerbes kann eine gute Möglichkeit sein, um als Unternehmerin oder Unternehmer zu starten. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihre Gründung mit einem Kleingewerbe erfolgreich zu gestalten:

  • Frühzeitige Planung: Eine gute und frühe Planung ist hilfreich bei der Gründung eines Kleingewerbes.
  • Überlegte Finanzierung: Prüfen Sie, ob Sie eine Finanzierung benötigen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. Kredite, Förderungen oder Crowdfunding.
  • Übersicht zur Bürokratie: Informieren Sie sich über die bürokratischen Anforderungen bei der Gründung eines Kleingewerbes (z. B. Anmeldungen für das Gewerbe, bei der IHK und beim Finanzamt).
  • Effektives Marketing: Planen Sie von Anfang an eine Marketingstrategie ein, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen erfolgreich am Markt zu platzieren.
  • Mögliche Beitragsbefreiung: Kleingewerbetreibende können sich gemäß IHK-Gesetz für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise von der Zahlung des IHK- bzw. HWK-Beitrags befreien lassen. Dafür muss die folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Jahresgewinn des Kleingewerbes muss unter 25.000 Euro liegen. Liegt der Jahresgewinn unter 5.200 Euro, können Sie sich als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender vollständig von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreien lassen.
  • Förderung: Wer in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen gründen möchte oder sich bereits selbstständig gemacht hat, kann in vielen Fällen von einer Förderung profitieren.

FAQs: Kleingewerbe anmelden

Hilfe und häufige Fragen zum Kleingewerbe

Für die Anmeldung eines Kleingewerbes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei der Gewerbeanmeldung ist es unerheblich, ob Ihr Gewerbe ein Kleingewerbe sein soll oder nicht. Der Anmeldeprozess ist derselbe. Sie können lediglich zwischen Haupterwerb und Nebenerwerb wählen.

Hier können Sie ein Kleingewerbe online anmelden.

Wenn Sie ein Kleingewerbe online anmelden möchten, fallen für Sie einmalig Gebühren bei der zuständigen Stelle an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Gewerbe anmelden: Unterlagen und Kosten“.

Eine entscheidende Voraussetzung, um ein Kleingewerbe zu betreiben, sind die Einnahmen, die ein Unternehmen pro Jahr erwirtschaftet. Dafür gibt es zwei Grenzsetzungen:

  • maximal 80.000 EUR Gesamtgewinn pro Jahr
  • maximal 800.000 EUR Gesamtumsatz pro Jahr

Sobald ein Unternehmen die vorgesehenen Grenzen an Umsatz und/oder Gewinn überschreitet, verändert sich seine Rechtsform. Das kleingewerbliche Einzelunternehmen wird dann zur Rechtsform Kaufmann e.K. und die GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Ein Kleingewerbe anzumelden, lohnt sich besonders in zwei Fällen: Wenn man ein Einzelunternehmen gründet und/oder wenn man saisonal oder nebenberuflich selbstständig  ist und die Umsätze niedriger als die der hauptberuflichen Tätigkeit sind. Denn ein Kleingewerbe muss man nicht im Handelsregister eintragen lassen und man ist auch nicht zu einer kaufmännischen Buchführung verpflichtet – das spart eine Menge Papierkram.

Die folgenden Unterlagen werden bei der Anmeldung eines Kleingewerbes benötigt:

  • Bei allen Gewerbetreibenden: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Reisepässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (seit September 2011 in Form des elektronischen Aufenthaltstitels) und ggf. Zusatzblatt.
  • Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen: Kopie des Handelsregisterauszuges.
  • Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
  • Bei Handwerkerinnen und Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise Konzession.

Nein. Eine gewerbliche Tätigkeit, also auch ein Kleingewerbe, ist gleichzeitig mit ihrem Beginn anzuzeigen. Wer sein Gewerbe nicht rechtzeitig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden.