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Kleingewerbe in NRW

Wenn Sie sich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen möchten, bietet Ihnen ein Kleingewerbe die ideale Möglichkeit, dies schnell und einfach zu tun. In diesem Text erfahren Sie, was ein Kleingewerbe ist, wie Sie ein Kleingewerbe anmelden, welche Vorteile es bietet und welche Schritte Sie bei der Gründung beachten müssen.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, welches einen Gewinn von 17.500 Euro und einen Jahresumsatz von 22.000 Euro (NRW) nicht überschreitet. In der Regel handelt es sich um Einzelunternehmen oder kleine Familienbetriebe, die mit geringem Kapitalaufwand gegründet werden können. Auch nebenberufliche Selbstständige können ein Kleingewerbe anmelden.
Ein Kleingewerbe kann in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie beispielsweise Handel, Handwerk oder Dienstleistungen.

Kleingewerbe Kosten NRW

Kleingewerbe Kosten NRW: Die Anmeldung von einem Kleingewerbe kostet im Vergleich zu anderen Gründungsformen nur sehr wenig (je nach Gemeinde etwa 60 Euro), da Sie zur Gründung kein Stammkapital benötigen.

Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe bietet Gründenden viele Vorteile. Zum ist die Gründung schnell und unkompliziert, da es keine aufwändigen Formalitäten gibt. Zum anderen können Kleingewerbetreibende von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wie beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung. Weitere Vorteile sind die geringen Kosten für die Gründung und die Verwaltung sowie die Flexibilität, die ein Kleingewerbe bietet.

Sie können also Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe auch ideal nebenberuflich betreiben oder es jederzeit erweitern oder verkleinern.

Nachteile für Kleingewerbetreibende sind die unbeschränkte persönliche Haftung mit Ihrem Privatvermögen, Umsatzgrenzen, Einschränkungen beim Firmennamen und auch ein möglicherweise geringeres Ansehen bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern aufgrund von meist fehlendem Stammkapital.

Gründungsschritte für Kleingewerbe

Wenn man ein Kleingewerbe betreiben möchte, gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Kleingewerbe hat in der Regel weniger bürokratischen Aufwand als eine GmbH oder AG, aber dennoch sollte man sich im Vorfeld gut informieren und beraten lassen, um keine wichtigen Schritte zu übersehen. Folgende Schritte sind für Sie bei einem Kleingewerbe zu berücksichtigen:

Kleingewerbe anmelden NRW

Für die Gründung müssen Sie ein Gewerbe anmelden und dabei Angaben zur Art des Gewerbes, der Gründungsform und den beteiligten Personen machen. Ein Kleingewerbe anmelden können Sie entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch. Die Kosten für die Anmeldung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen können Sie die Anmeldung eines Kleingewerbes auch ganz einfach über unseren Gründungsassistenten erledigen: Link zum Gründungsassistenten

Steuerliche Aspekte und Buchhaltung

**Steuerliche Aspekte **

Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dabei wird zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer unterschieden. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im Jahr müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall auch keine Vorsteuer geltend machen. Für die Einkommenssteuererklärung gibt es spezielle Formulare, die Sie vom Finanzamt erhalten. Folgende Regelungen gelten zu Steuern im Kleingewerbe:

  • Einkommenssteuererklärung: Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen führen, sind verpflichtet, ihre Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
  • Gewerbesteuer: Kleingewerbe sind gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Gewinn des Kleingewerbes und dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bis zum Freibetrag von 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Umsatzsteuer: Ein Kleingewerbe muss Steuern auf Umsätze aus seinen Lieferungen und Leistungen zahlen, wenn es nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Als Kleingewerbetreibende:r haben Sie hier die Möglichkeit der IST-Versteuerung. Die Umsatzsteuer wird hierbei im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erst fällig, wenn der Zahlungseingang erfolgt. So kann die Liquidität bewahrt werden.
  • Lohnsteuer: Möchten Sie im Kleingewerbe eigene Angestellte beschäftigen, müssen Sie außerdem die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen

Buchhaltung für Kleingewerbebetreibende
Als Kleingewerbetreibende:r sind Sie von vielen Regelungen des Handelsgesetzbuches nicht betroffen. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, über Ein- und Ausgaben Buch zu führen. Es empfiehlt sich jedoch und kann auch aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein. Hier ist die einfache Buchführung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Gewinnermittlung ausreichend. Falls Sie keine Erfahrung mit der Buchhaltung haben, empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin / einen Steuerberater oder eine Buchhalterin / einen Buchhalter zu engagieren.

Rechtliche Voraussetzung für die Gründung

Beachten Sie, dass Sie in einigen Fällen – neben dem Gewerbeschein – zusätzlich eine Erlaubnis oder eine Genehmigung zur Ausführung der Tätigkeit benötigen. Beispielsweise wenn Sie im Lebensmittel- oder Gesundheitsbereich tätig werden möchten.

Haftung im Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibende haften alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen – also Sie selbst oder auch weitere beteiligte Gesellschafterinnen und Gesellschafter (z. B. in Form einer GbR).

Tipps für ein erfolgreiches Kleingewerbe

Die Gründung eines Kleingewerbes kann eine gute Möglichkeit sein, um als Unternehmerin oder Unternehmer zu starten. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihre Gründung mit einem Kleingewerbe erfolgreich zu gestalten:

  • Frühzeitige Planung: Eine gute und frühe Planung ist hilfreich bei der Gründung eines Kleingewerbes.
  • Überlegte Finanzierung: Prüfen Sie, ob Sie eine Finanzierung benötigen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. Kredite, Förderungen oder Crowdfunding.
  • Übersicht zur Bürokratie: Informieren Sie sich über die bürokratischen Anforderungen bei der Gründung eines Kleingewerbes (z. B. Anmeldungen für das Gewerbe, bei der IHK und beim Finanzamt).
  • Effektives Marketing: Planen Sie von Anfang an eine Marketingstrategie ein, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen erfolgreich am Markt zu platzieren.
  • Mögliche Beitragsbefreiung: Kleingewerbetreibende können sich gemäß IHK-Gesetz für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise von der Zahlung des IHK- bzw. HWK-Beitrags befreien lassen. Dafür muss die folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Jahresgewinn des Kleingewerbes muss unter 25.000 Euro liegen. Liegt der Jahresgewinn unter 5.200 Euro, können Sie sich als Kleingewerbetreibende:r vollständig von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreien lassen.

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