Das WSP.NRW ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Über das WSP.NRW können eine Vielzahl wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden. Das Angebot wird sukzessive ausgebaut. Damit werden die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes und der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO) der EU umgesetzt.
Weitere Informationen zum Kontext OZG/SDG-VO finden Sie hier.
Das WSP.NRW übernimmt die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) nach der Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie und wird dabei durch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der info@nrw-ea.de (Geschäftsstelle des EA) unterstützt. Es ist gleichzeitig einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW.
Das WSP.NRW basiert auf dem im Juli 2018 gestarteten Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW).
Rechtsgrundlage des WSP.NRW ist das Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW (WiPG NRW) sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (WiPG-DVO).
Das WSP.NRW setzt durchgängig auf eine intuitive Nutzerführung. Die übersichtliche Webseite mit klaren Strukturen, einem responsiven Design und nur 3 Klicks bis zum Antrag unterstützen eine optimale Nutzererfahrung. Auch die Aussicht, das "Once-Only-Prinzip“ – also den Grundsatz der einmaligen Erfassung von Unternehmensdaten – effizient umzusetzen, verspricht Erleichterungen für Unternehmen.
Zukünftig wird das WSP.NRW insbesondere Verwaltungsleistungen aus den Geschäftslagen "Unternehmen gründen, führen und schließen“ sowie „Grenzüberschreitende Dienstleistungen" enthalten und damit zielgenau auf die Bedürfnisse der Unternehmen im Rahmen ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung ausgerichtet sein.
Das WSP.NRW setzt sich aus verschiedenen Komponenten und Basisdiensten zusammen:
Im Mai 2021 ist das WSP 3.0 an den Start gegangen. Der Relaunch der Webseite enthält u. a. eine modernisierte Benutzeroberfläche, die Verfeinerung der Suchfunktion und die Weiterentwicklung des Chatbots Guido. Darüber hinaus steht der Gründungsassistent (Vorhabenklärung) Gründende Schritt für Schritt bei der Bearbeitung ihres Anliegens zur Seite. Er führt die Gründenden mit Hilfe eines Fragebogens iterativ zur Klärung ihres Anliegens und bietet am Ende eine vollumfängliche Übersicht über die nächsten Schritte, notwendigen Formulare und Nachweise sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen beziehungsweise Ansprechpartner und Behörden im Prozess.
Nach erfolgter Anmeldung im Nutzerkonto unterstützt der Wirtschafts-Assistent auch bei der digitalen Einreichung der ausgefüllten Formulare und benötigten Nachweise und gibt tagesaktuell Auskunft über den Bearbeitungsstand des Anliegens. Damit ist der Wirtschafts-Assistent ein wichtiger Partner an der Seite der Gründenden. Erfahrene sowie weniger erfahrene Gründende können gleichermaßen von der Nutzung des Gründungsassistenten profitieren und auf diesem Weg vor allen Dingen Zeit und Aufwände sparen.
Seit Juni 2021 ist das WSP.NRW als einer der ersten Pilotpartner an das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto angebunden. Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt mittels ELSTER-ID.
Am 2. Juni 2021 fand unsere virtuelle Veranstaltung „Einer-für-Alle – Ein Blick in die Digitalisierungswerkstatt.NRW“ statt.
Aufzeichnungen des Events, Präsentationen und alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier.
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