Internationales Arbeiten: Berufsqualifikation und Tätigkeit

Wer im Ausland arbeitet, steht vor besonderen Herausforderungen. Das betrifft sowohl Angestellte als auch Selbstständige, die ihre Berufsqualifikationen in anderen Ländern erworben haben. Im folgenden Überblick finden Sie deshalb die wichtigsten Regelungen und nützliche Informationen, die Sie bei einer Tätigkeit im Ausland beachten müssen.

FAQ – häufige Fragen zum Thema Internationales Arbeiten

Die Berufsanerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen aus dem Ausland ermöglicht die Ausübung des gelernten Berufs auch in Deutschland. Mit der Berufsanerkennung ist ein erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt möglich.

Ohne eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen muss eine erneute Ausbildung im entsprechenden Beruf absolviert werden. Allerdings ist die Anerkennung der Berufsqualifikation nur bei sog. reglementierten Berufen Voraussetzung für die Berufsausübung. In nicht reglementierten Berufen kann man in Deutschland auch ohne Anerkennung der Berufsqualifikation arbeiten.

Der Ausweis vereinfacht die Anerkennung von Berufsqualifikationen im EU-Ausland und erleichtert somit den Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieser ist nur für bestimmte Berufsgruppen möglich (z. B. Apothekerinnen/Apotheker und Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten). Alle Berufsgruppen finden Sie bei den Informationen zum Thema Europäischer Berufsausweis.

Die Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen in NRW gelten für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Dienstleistungen in einem anderen Land erbringen oder erhalten. Unternehmen oder Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in NRW, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen sich an die entsprechenden Regelungen halten, um die Rechtskonformität und die Interessen aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Regelungen betreffen verschiedene Bereiche wie z. B. das Pflanzenschutzrecht, Tierschutzrecht oder Sprengstoffrecht.