Wirtschafts-Service-Portal

Gewerke NRW

Wenn Sie ein Gewerbe in einem Gewerk in NRW gründen und führen möchten, sind für Sie – je nach Gewerk – unterschiedliche Vorgaben und Anträge wichtig (beispielsweise für die Gründung einer Gaststätte oder eines Handwerksbetriebs).

In der folgenden Übersicht finden Sie wichtige Informationen zu Anträgen, Definitionen und Regelungen für die Gründung von Unternehmen oder die Selbstständigkeit in Gewerken in Nordrhein-Westfalen.

Gaststätte

Sie möchten eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen und benötigen Details zu Anträgen und Vorgaben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Gewerk Gaststätten.

Gewerke NRW: Informationen und Tipps für Gründende

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet einen Überblick und wichtige Informationen zur Gründung eines Gewerbes oder zum Start einer Selbstständigkeit in einem Gewerk. Erfahren Sie hier mehr über die zuständigen Kammern, zu den Kosten und zu den individuellen Vorgaben der unterschiedlichen Gewerke in NRW.

Gewerk Gaststätte

Wenn Sie ein Restaurant, eine Bar oder einen Imbiss in NRW eröffnen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, beispielsweise eine hygienische und sachgerechte Einrichtung der Räumlichkeiten sowie fachkundiges Personal. Zudem müssen Sie für den Ausschank von alkoholischen Getränken eine gesonderte Erlaubnis beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Gaststättenverbandes NRW oder auf dem WSP.NRW zum Thema Gaststätte.

Zum Gaststättenverband NRW

Handwerksrolle

Für viele Gewerke in NRW ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Die Handwerksrolle ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem handwerkliche Betriebe eingetragen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung. Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, die in der Handwerksrolle eingetragen ist, müssen Sie sich dort anmelden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Handwerkskammer oder auf dem WSP.NRW zum Thema Handwerksrolle.

Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben möchten, das keinen festen Standort hat, sondern beispielsweise auf Märkten oder öffentlichen Plätzen tätig ist, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese Karte berechtigt Sie zur Ausübung des Gewerbes an verschiedenen Orten. Für die Beantragung der Reisegewerbekarte benötigen Sie unter anderem eine Gewerbeanmeldung, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Auf dem WSP.NRW finden Sie weitere Informationen zur Reisegewerbekarte.

Tipps und Hinweise

Die Informationen zur Gründung in Gewerken in NRW sind für alle Gründenden relevant, die ein Unternehmen in einem handwerklichen oder gastronomischen Gewerk planen.
Wenn Sie ein Unternehmen in einem Gewerk in NRW gründen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und Voraussetzungen des jeweiligen Gewerks informieren. Überlegen Sie sich zunächst, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist und welche Genehmigungen Sie benötigen. Informieren Sie sich auch über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Gewerk relevant sind. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Dokumente fristgerecht einreichen und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein.

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